Das Anlagevermögen repräsentiert alle Maschinen und Einrichtungsgegenstände, die einem Betrieb auf Dauer zur Verfügung stehen. Auf Dauer bedeutet dabei nicht bis in alle Ewigkeit sondern für zumindest ein paar Jahre, abhängig vom Einrichtungsgegenstand. Die Abgrenzung ist dabei der Wert der Anlagen und Maschinen.
Die Funktion des Anlagevermögens darf nicht unterschätzt werden, denn Maschinen werden nicht jünger und sind irgendwann durch neue zu ersetzen. Hat man Maschinen in seinem Unternehmen, so wird durch die Abschreibung jedes Jahr ein bestimmter Wert als Aufwand gewinnmindernd gebucht, sodass man einen Aufwand in Rechnung stellt, den man aktuell gar nicht hat. Aber nach zum Beispiel vier Jahren braucht man die gesamte Summe, um eine neue Maschine kaufen zu können und dann gleicht sich dies wieder aus. Würde man diese Technik nicht einsetzen, dann würde man höhere Gewinnsteuern zahlen und hätte keine Vorsorge für den tatsächlichen Kauf einer neuen Einheit.
Das Anlagevermögen ist damit eine wichtige Größe sowohl beim Einzelunternehmer als auch bei einem Großunternehmen. Abhängig von der Unternehmensform und der Unternehmensgröße ist das Anlagevermögen umfangreicher oder auch nicht. Beispielsweise würde bei einem Einzelunternehmer, der seine Dienstleistungen via Computer und Internet anbietet, der Computer und die verwendete Software im Anlagevermögen aufscheinen. Aber es ist auch die Büroausstattung zu beachten etwa ein besserer Bürostuhl, den man im Anlagevermögen einträgt.
Neben der Geräte selbst sind es auch die Gebäude und Grundstücke, die dann aber wirklich für lange Jahre im Anlagevermögen enthalten sind und auch eine Wertanlage für das Unternehmen darstellen. Des weiteren gehört zum Anlagevermögen auch vorhandenes Finanzkapital. Hier sind vor allem Beteiligungen an Unternehmen zu nennen, aber auch Wertpapiere zählen zum Finanzkapital, also beispielsweise Aktien, Anleihen und ähnliche Werte.
Das ist aber nur dann der Fall, wenn man die Aktien und Wertpapiere als Anlage nutzt. Handelt man damit, ist Umlaufvermögen gegeben, siehe nächster Abschnitt.
Zusammen mit dem Umlaufvermögen stellt das Anlagevermögen die Aktiva dar, also die linke Seite der Bilanz. Dabei ist die Abgrenzung zum Umlaufvermögen zu treffen, wobei das Anlagevermögen, meist AV abgekürzt, die langfristigen Werte repräsentiert, das Umlaufvermögen oder UV die kurzfristigen wie Bank, Kassa, Handelswaren oder auch Aktien, mit denen gehandelt wird im Vergleich zu Wertpapiere, die dauerhaft zum Beispiel auch als Pensionsvorsorge behalten werden.
Die Dauer der Nutzung ist daher das Kriterium. Die Kassa wird stets genutzt wie auch die Bank und die Werte ändern sich. Ein Gebäude bleibt hingegen über Jahre oder gar Jahrzehnte gleich. Kassa und Bank sind daher Umlaufvermögen und kein Anlagevermögen, das Gebäude, Grundstücke oder auch Fahrzeuge sind hingegen Anlagevermögen. Das gilt auch für Computeranlagen oder andere technische Einrichtungen.
Es gibt auch eine Unterscheidung vom Wert her. Wenn man einen Drucker kauft, der EUR 200,-- gekostet hat, dann ist das zwar eine Maschine, die auch dauerhaft benutzt wird, aber sie hat einen geringfügigen Wert im Sinne der Buchhaltung. Daher wird diese Maschine im gleichen Jahr der Anschaffung abgeschrieben und kommt nicht in das Anlageverzeichnis. Die Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter liegt bei EUR 400,--. Würde also der Drucker EUR 500,-- kosten, dann käme er in das Anlagevermögen und in die Anlagenliste, was bedeutet, dass es jedes Jahr auch einen Abschreibungsbetrag gibt.
Die Buchhaltung ist für jeden Betrieb Pflicht, ob es nun ein Einzelunternehmen ist oder ein Konzern. Ob man von daheim aus agiert oder 300 Filialen betreibt. Aber es gibt Unterschiede in der Machart, weil die doppelte Buchhaltung erst ab einer gewissen Umsatzhöhe verpflichtend betrieben werden muss. Bei den Belegen oder der Genauigkeit, den Vorschriften oder den Geschäftsfällen generell gibt es aber keine großen Unterschiede.
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