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Parkverbot im Straßenverkehr

Viele Regelungen rund um das Parken

Geparkt werden darf ein Auto überall dort, wo es nicht verboten ist. Diese Regelung ist im Prinzip ja ganz einfach. Aber das Parkverbot ist im Gegenzug dafür schon sehr viel komplexer, weil es unterschiedlichste Situationen gibt, die zum Parkverbot führen können. Und so ganz einfach ist die genannte Definition auch nicht, denn etwa auf den Gehsteigen gibt es in den Städten immer öfter das Problem, dass die leihbaren E-Scooter einfach mitten am Gehsteig abgestellt werden und man mit dem Kinderwagen vor große Probleme gestellt wird. Und dieses Verhalten wäre noch extremer, würde man sein Auto mitten auf der Straße abstellen.

Straßenverkehr und Parkregelungen

Dass man nicht mitten auf der Straße parken darf, ist klar, weil dort der Straßenverkehr behindert wäre. Dass man nicht auf dem Gehsteig parken darf, ist auch klar, weil man damit die Fußgänger behindern würde. Kein Parkverbot ist auf extra gekennzeichneten Parkplätzen vorhanden, aber auch das kann unterschiedlich gestaltet sein.

Beispielsweise kann ein Parkplatz für ein Unternehmen errichtet worden sein. Dort darf jede Person sein Auto abstellen, wenn sie in einer Geschäftsbeziehung zum Unternehmen steht. Parkt man aber nur dort, weil halt gerade frei ist, dann greift das Parkverbot, was durch eine Tafel ausdrücklich gekennzeichnet sein muss.

Ähnliche Situationen gibt es vor vielen Geschäften mit Ladetätigkeit. Vor dem Supermarkt zum Beispiel darf der Lieferant parken, normale PKW´s dürfen hier aber nicht abgestellt werden. Der Sinn ist der, dass besonders in der Stadt ein Zulieferer mit seinem LKW keinen Parkplatz finden würde, um seine Ware ausladen zu können.

Für behinderte Menschen gibt es eigene Behindertenparkplätze, die mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind. Parken darf dort, wer einen Behindertenausweis sein eigen nennt. Hat man diese Berechtigung nicht, gilt das Parkverbot für diese Parkplätze.

Weitere Regelungen

Solche Beispiele kann man noch viele anführen, wobei allgemein gilt, dass Parkplätze und freier Raum für das Abstellen des Autos solange erlaubt ist, solange durch Kennzeichnung nicht ein Parkverbot ausgesprochen wurde. Es kann auch ein Parkverbot ausgesprochen werden, das für eine bestimmte Zeitspanne gilt, zum Beispiel in der Hauptverkehrszeit ist es verboten, in der Früh und am Abend hingegen erlaubt. Und es kann auch eine Kurzparkzone geben, bei der nur für einen bestimmten Zeitraum das Abstellen des Fahrzeugs zulässig ist.

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Ein wesentlicher Unterschied im Straßenverkehr ist zwischen dem Halten und Parken zu sehen, auf den die Verkehrszeichen auch Bezug nehmen. Man kennt eigentlich drei Phasen mit dem Anhalten sowie das Halten und das Parken, das Gegenteil davon ist das Parkverbot.

Auch ein Thema beim Parken ist das Parken beim Flughafen, das mit hohen Kosten verbunden sein kann.

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Parkverbot im StraßenverkehrArtikel-Thema: Parkverbot im Straßenverkehr

Beschreibung: Das 🚘 Parken ist ein zentrales Element im Straßenverkehr und zwar neben der Parkplatzsuche auch und vor allem die ✅ Regeln, wann das Parken erlaubt ist.

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