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Bauherrn-Haftpflicht beim Hausbau

Rechtlicher Schutz beim Hausbau

Viele träumen von klein auf von einem eigenen Haus – Garten und Hund inklusive. Doch wenn man denkt es geschafft zu haben und beginnt auf seinem erworbenen Grundstück zu bauen, kann noch immer einiges schief gehen. Daher ist das Thema Versicherungen nicht nur bei fix fertigem Wohnraum zu beachten und man sollte sich den Rechtsschutz durch die Bauherrn-Haftplicht ansehen.

Bauherrn-Haftpflicht zur Vorsorge bei Bauarbeiten

Grundsätzlich ist der Bauherr dafür verantwortlich, seine Baustelle so abzusichern, dass sich dort niemand verletzten kann. Denn wenn beispielsweise jemand in einen nicht ordnungsgemäß abgesicherten Schacht fällt, oder ein umstürzendes Gerüst Passanten verletzt, kann der Traum schneller platzen als gedacht. Es reicht nämlich schon leichte Fahrlässigkeit und man ist als Bauherr für alle eingetretenen Schäden verantwortlich. Vor allem bei Körperverletzung mit anschließender Beeinträchtigung kann dies finanziell verheerende Folgen haben.

In der Praxis ist es aber durchaus üblich, dass der Bauherr diese Pflicht an den Bauunternehmer bzw. den Bauleiter delegiert. Zu beachten ist jedoch, dass der Bauherr trotzdem für die Überwachung des Bauleiters oder des Bauunternehmers haftet. Er kann daher bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.

Schützen kann man sich gegen diese Fälle mit der Eigenheimversicherung, die eine Bauherrn-Haftpflicht inkludiert und somit vor einem möglichen Ruin schützt. Bei vielen Eigenheimversicherungen ist schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten, bei den meisten Versicherern ist sie jedoch auf eine bestimmte Bausumme beschränkt. Wird diese Bausumme überschritten, ist der Abschluss einer gesonderten Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.

Sollte man also ein größeres Bauvorhaben anstreben, ist es absolut sinnvoll, die Rahmenbedingungen des Vertrags zu prüfen und gegebenenfalls die Klausel erhöhen oder überhaupt erst in den Vertrag aufnehmen. Möglich wäre auch eine vorübergehende Absicherung für den Zeitraum der Arbeiten, abhängig davon, wie umfangreich sie überhaupt sind.

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Die Krankenversicherung ist eine wesentliche Art des Schutzes und des gibt daher auch die gesetzliche Krankenversicherung für die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Zusätzlich kann man aber eine private Krankenversicherung abschließen, wodurch man etwa im Krankenhaus mehr Möglichkeiten hat. Eine weitere wichtige Versicherungsart ist die Unfallversicherung, die ebenfalls gesetzlich verankert ist.

Eine weitere wichtige Schutzeinrichtung ist die Haushaltsversicherung, bei einem Gebäude kann es auch die Gebäudeversicherung oder der Schutz bei einer größeren Baustelle sein wie etwa Bauarbeiten am Haus. In vielen Mietverträgen ist verankert, dass dieser Vertrag nur zustandekommen kann, wenn man sich verpflichtet, eine Haushaltsversicherung abzuschließen.

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Bauherrn Haftpflicht beim HausbauArtikel-Thema: Bauherrn-Haftpflicht beim Hausbau

Beschreibung: Die ☂ Bauherrn-Haftpflicht ist die Haftpflichtversicherung und der rechtliche Schutz beim Hausbau auch über die ✅ Eigenheimversicherung.

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