Bei einigen Versicherungsverträgen besteht die Möglichkeit, eine dritte Person als begünstigte Person in den Vertrag aufnehmen zu lassen, wodurch es eine Erweiterung der Geschäftsbeziehung im Rahmen dieser Versicherung kommt. Dies unterscheidet den Versicherungsvertrag vom normalen Szenario.
Normalerweise gibt es zwei Partner - die versicherte Person, die den Versicherungsvertrag abschließt, um für mehr Schutz zu sorgen und im Gegenzug Versicherungsprämien zahlt und der Versicherer, ein Versicherungsunternehmen, das den Schutz garantiert und die Prämien erhält. Führt man beispielsweise bei einer Lebensversicherung eine sogenannte begünstige Person an, so ist die Angabe für das Versicherungsunternehmen bindend.
Die begünstigte Person ist jene Person, die im Falle eines unerwarteten Ablebens des Versicherten bei einer Lebensversicherung die vertraglich vereinbarte Summe ausbezahlt bekommt. In den meisten Fällen ist das der Lebenspartner oder ein Familienmitglied. Es kann aber auch jemand ganz anderer sein, ein Freund, ein langjähriger Kollege oder das Pflegepersonal, wenn es keine Familienmitglieder mehr gibt. Damit verändert sich die normale Situation, wie man sie bei solchen Versicherungsverträgen üblicherweise vorfindet.
Das Geld geht natürlich nicht verloren, wenn man keine begünstigte Person anführt. In diesem Fall kann der Überbringer des Versicherungsvertrages durch Vorlage der entsprechenden Dokumente die Auszahlung veranlassen. Das Versicherungsunternehmen prüft die Unterlagen und stellt die Bezugsberechtigung für den Überbringer fest und es erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme. Das sind meist die Familienmitglieder, die die Unterlagen nach dem Ableben des Versicherten oder der Versicherten überprüft haben und nun mit der Auszahlung diesen Vertrag abschließen wollen.
Die Begriffe rund um die Versicherungen kann man in bestimmte Kategorien untergliedern. Der erste Punkt sind die Spielregeln und die lauten beim Versicherungsvertrag Allgemeine Versicherungsbedingungen oder auch AVB. Sie sind die rechtliche Grundlage, zu denen individuelle Fragestellungen gehören wie etwa die begünstigte Person, die dann wirklich das Geld beziehen kann (bei einer Lebensversicherung zum Beispiel). Wesentlich ist auch die Finanzmarktaufsicht oder FMA als Kontrollorgan in Versicherungsfragen und auch das Verständnis für den Grundsatz der Versicherungen - die Gefahrengemeinschaft.
Auch die persönlichen Notwendigkeiten gilt es zu klären. Schadensbedarf ist etwa die Umschreibung für die sinnvolle Höhe zur Abdeckung, etwa bei einer Haushaltsversicherung. Dazu gehört die Risikoeinschätzung und auch die Deckung ist ein wichtiger Begriff.
Neben den allgemeinen Informationen und rechtlichen Spielregeln sind auch die finanziellen Möglichkeiten und Zuschläge zu beachten. Auch die Art der Versicherung spielt eine Rolle. Nicht Lebensversicherung und Autoversicherung, sondern zum Beispiel die Falle der Doppelversicherung oder auch eine Versicherung als Zusatzversicherung.
Eine weiterer großer Bereich bei den Versicherungsbegriffen ist mit dem eigentlichen Schadensfall gegeben. Der Schadensfall wird gemeldet und dann gilt es zu klären, ob ein Leistungsfall aus Sicht der Versicherung überhaupt vorliegt. Die Kausalität und der Regress sind zwei Definitionen, die dabei oftmals wichtig werden können.
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