Die Bildungskarenz in Österreich ermöglicht es Arbeitnehmern, an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen, ohne gleich den Job kündigen zu müssen. Da es aber keinen Rechtsanspruch diesbezüglich gibt, handelt es sich hierbei um eine freiwillige Vereinbarung. Diese erfolgt zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Über den Arbeitsmarktservice (AMS) besteht die Option, ein Weiterbildungsgeld zu erhalten. Welche Voraussetzungen sind hierfür notwendig und wie funktioniert die Bildungskarenz? Der folgende Beitrag klärt auf und enthält informative Details zu diesem Thema.
Die Bildungskarenz ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und seiner Arbeitskraft, diese für eine Bildungsmaßnahme freizustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf das sogenannte Weiterbildungsgeld. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung. Die Leistung entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes oder derzeit mindestens 14,53 Euro täglich. Wer mit seinem Arbeitgeber eine Karenz-Vereinbarung abgeschlossen hat, kann das Weiterbildungsgeld beim AMS beantragen. Dies ist vor Ort möglich in einer Geschäftsstelle oder über einen elektronischen Zugang. Die Bildungskarenz nach Elternzeit richtet sich an berufstätige Eltern. Vor dem Wiedereinstieg in die Arbeit erfolgt zunächst der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme. Saisonarbeiter haben ebenfalls die Option auf eine Freistellung durch den Arbeitgeber sowie Weiterbildungsgeld.
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Zunächst einmal ist es wichtig, dass der Arbeitgeber die Freistellung genehmigt und eine Karenz-Vereinbarung nach § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz - AVRAG vorliegt. Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt zwei Monate. Insgesamt ist eine Weiterbildungszeit von bis zu zwölf Monaten innerhalb von vier Jahren möglich. Die Karenzzeit ist auch in mehrere Blöcke aufteilbar. Aber auch dann ist eine Mindestkarenzzeit von zwei Monaten einzuhalten. Um eine Förderung durch das AMS zu erhalten, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu zählen:
Saisonarbeiter müssen unter anderem mindestens drei Monate am Stück vor Beginn der Bildungskarenz bei einem Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt sein. Aber insgesamt sechs Monate innerhalb von vier Jahren.
Durch die Bildungskarenz ist keine Kündigung für eine Teilnahme an einer Weiterbildung notwendig. Nach der Bildungsmaßnahme kehren die Teilnehmer einfach wieder in ihre Arbeitsstätte zurück. Der Arbeitsplatz bleibt somit erhalten. Zudem sind Weiterbildungen im In- und Ausland möglich. Auch der Arbeitgeber profitiert von der Qualifizierung seiner Mitarbeiter - besonders in Zeiten vieler schneller Weiterentwicklungen, wie es besonders in technischen Bereichen der Fall ist. Das Wissen bleibt auf diesem Weg dem Unternehmen erhalten und das AMS unterstützt bei der Suche nach Ersatzarbeitskräften, wenn nötig.
Die Bildungskarenz ist eine attraktive Option, um sich weiterzubilden oder einen Schul- oder Studienabschluss nachzuholen. Beispielsweise, um sich mit einem Kunden fachgerecht auszutauschen. Wichtig ist, dass die Bildungsmaßnahme einen beruflichen Zusammenhang aufweist. Wer also eine neue Sprache lernen möchte, sollte diese Qualifikation für seine berufliche Tätigkeit benötigen. Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb der Bildungskarenz sind auch im Ausland durchführbar. Neben versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitern sowie Saisonarbeitern haben auch Eltern nach der Elternkarenz die Chance auf Bildungskarenz sowie Weiterbildungsgeld. In allen Fällen ist die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig.
Das Personal ist ein zentrales Thema in der Wirtschaft. Stets suchen Leute einen neuen Arbeitsplatz, gefühlt noch öfter Unternehmen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Kein Personal ergibt keine Umsetzung von Aufgaben und/oder Projekte, kein Arbeitsplatz bedeutet keine guten Einkünfte. Es ist also nur logisch, dass es sehr viele Begriffe rund um das Thema Personal gibt.
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