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Vorschriften in der Buchhaltung

Aufbewahrungspflicht, Belege und weitere Spielregeln

Die Buchhaltung kann auf verschiedene Weise durchgeführt werden, wobei hauptsächlich die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und die doppelte Buchhaltung zur Anwendung kommen. Aber es gilt bei allen Systemen ein Paket an Vorschriften, die man als Spielregeln verstehen kann, wie mit den Belegen und Geschäftsfällen umzugehen ist.

Zehn wesentliche Vorschriften in der Buchhaltung

Welche Vorschriften gibt es in der Buchhaltung?

Es gibt deren zehn Vorschriften, die es zu beachten gilt, um ordnungsgemäß die Buchhaltung führen zu können und um auch den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Dabei gibt es verschiedene Ansätze und Themen, wobei sich diese gegenseitig ergänzen. Im Grund ist das Ziel der Vorschriften, dass alle Unternehmen nach gleichen Spielregeln ihre Aufzeichnungen führen, sodass auch ein Vergleich möglich ist und dass die gleichen Chancen in der Wirtschaft gegeben sind. Das bedeutet nämlich auch, dass die Unternehmen bei der Beurteilung der Steuerbeträge gleich behandelt werden - egal ob es ein Einzelunternehmen oder ein Konzern ist.

Belege als Grundbasis der Buchhaltung

Und viele Vorschriften und Spielregeln beziehen sich auf die Belege. Man darf einfach nicht irgendeinen Betrag für eine Ausgabe in die Buchhaltung eintragen, wenn es dafür keinen Beleg gibt. Der Beleg ist das Beweisstück, dass man wirklich die Ausgabe getätigt hat und auch, dass es sich um eine Ausgabe gehandelt hatte, die mit dem Unternehmen im Zusammenhang steht. Wenn man sich eine neue Jeans kauft, ist das sicher nicht der Fall.

Die Belege müssen sortiert werden und sie müssen auch aufbewahrt werden. Die Spielregeln können sich hier ändern und sind von Land zu Land unterschiedlich, doch generell gibt es eine Aufbewahrungsfrist von fünf bis sieben Jahre - die genaue Grenze ist beim zuständigen Finanzamt zu erfragen oder auch im Internet abrufbar. Das heißt, dass nach ein paar Jahren die Möglichkeit bestehen muss, dass man die Buchhaltung überprüfen kann - die Belege sind auch hier die Grundlage für diese Tätigkeit der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten.

Und auch andere Vorschriften beziehen sich auf die Belege. Sie müssen vollständig sein und sie müssen auch richtig übernommen werden. Der Betrag des Belegs entspricht dem Betrag in der Buchhaltung und umgekehrt.

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Die Buchhaltung ist für jeden Betrieb Pflicht, ob es nun ein Einzelunternehmen ist oder ein Konzern. Ob man von daheim aus agiert oder 300 Filialen betreibt. Aber es gibt Unterschiede in der Machart, weil die doppelte Buchhaltung erst ab einer gewissen Umsatzhöhe verpflichtend betrieben werden muss. Bei den Belegen oder der Genauigkeit, den Vorschriften oder den Geschäftsfällen generell gibt es aber keine großen Unterschiede.

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Beschreibung: Die 🧾 Vorschriften in der Buchhaltung stellen die Spielregeln dar wie ✅ Aufbewahrungspflicht, Ordnungsmäßigkeit und Belege.

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