Die Buchhaltung, auch Buchführung genannt, ist ein elementarer Teil des Rechnungswesens, mit dem alle Vorgänge im Unternehmen dokumentiert werden. Je nach Größe und Aufgabe des Unternehmens gelten andere Vorschriften in der Buchhaltung, die sich generell in drei Formen einteilen lässt.
Die Unternehmensgröße und der Umsatz entscheiden darüber, welche Art von Buchhaltung in Frage kommt. Wenn man nur geringe Umsätze erzielt, dann ist die Pauschalierung als Einstieg in die Buchhaltung die einfachste Variante. Viele nutzen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für ihr Unternehmen, das schon mehr Umsatz erreicht, aber nicht groß genug ist, um verpflichtend die doppelte Buchhaltung einsetzen zu müssen. Viele Einzelunternehmer sind etwa mit der oft als E/A-Rechnung abgekürzten Systematik im Einsatz, um die Geschäftsfälle zu dokumentieren. Darüber hinaus gibt es die doppelte Buchhaltung als größtes und umfangreichstes System.
Pauschalierung in der Buchhaltung
Eine sehr simple Aufzeichnungsform stellt die steuerliche Pauschalierung dar. Diese wird für kleine Unternehmen eingeräumt, die über geringen, aber regelmäßigen Umsatz verfügen. Ein gutes Beispiel für die steuerliche Pauschalierung sind die kleinen Händler auf den Obst- und Gemüsemarkt. Durch die steuerliche Pauschalierung müssen sie keine umfangreiche Buchhaltung führen und müssen auch nicht die Steuer bei jedem Betrag ausweisen.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Eine zweite Möglichkeit der Buchhaltung ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die für kleine bis mittlere Unternehmen gilt. Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, weshalb die in Frage kommenden Unternehmen auch "Einnahmen-Ausgaben-Rechner" bezeichnet werden, werden die Geschäftsfälle gesondert aufgezeichnet und die Steuer extra ausgewiesen, aber das Buchhaltungssystem ist noch nicht so anspruchsvoll wie bei der doppelten Buchhaltung.
Es kann aber auch passieren, dass ein Einzelunternehmer zur doppelten Buchhaltung verpflichtet ist. Die Voraussetzung ist nämlich nicht die Größe des Unternehmens, sondern der Umsatz. Erreicht man in zwei Jahren hintereinander mehr als EUR 700.000,-- Umsatz, so wird man automatisch dazu verpflichtet, die doppelte Buchhaltung zu führen. Ausnahme sind Landwirte, bei denen die Grenze bei EUR 400.000,-- liegt. Gleiches gilt, wenn man in einem Jahr EUR 1.000.000,-- Umsatz übertrifft. Natürlich kann man auch freiwillig die doppelte Buchhaltung führen.
Doppelte Buchhaltung
Womit die doppelte Buchhaltung gleich mehrfach angesprochen ist. Diese ist das komplexeste System im Rahmen der Buchhaltungsmöglichkeiten. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass jeder Geschäftsfall doppelt eingetragen wird. Während beispielsweise der Einnahmen-Ausgaben-Rechner in seine Liste die Ausgabe von EUR 1.000,-- für eine PKW-Reparatur einträgt, wird in der doppelten Buchhaltung der Betrag im Soll beim PKW-Aufwand eingetragen und gleichzeitig im Haben beim Zahlungsmittel, beispielsweise dem Bankkonto, wenn die Rechnung per Überweisung bezahlt wird.
Somit ist der Unterschied bereits dargelegt: die doppelte Buchhaltung ist ein zweiseitiges System, das jeden Geschäftsfall ergo jeden Betrag doppelt vermerkt. Im Rahmen der doppelten Buchhaltung gibt es auch zwei Erfolgsermittlungen, nämlich die Erfolgsrechnung und den Vermögensvergleich.
Die Erfolgsrechnung stellt die direkte Erfolgsermittlung dar, bei der Aufwände und Erträge direkt gegenübergestellt werden. Beim Vermögensvergleich wird die indirekte Erfolgsermittlung durchgeführt, indem die aktiven Vermögenswerte mit den Passiven verglichen werden.
Die Arten der Buchhaltung untergliedern eigentlich zwei wesentliche Systeme, nämlich die doppelte Buchhaltung und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abhängig von der Art des Unternehmens und vor allem Größe und Umsatz. Einzelunternehmer werden eher zweiteres System einsetzen, der Normalfall ist die doppelte Buchhaltung und so wird das auch in den Wirtschaftsschulen gelehrt.
Die Buchhaltung unterliegt strengen Vorschriften, um ein nachvollziehbares und korrektes Ergebnis erzielen zu können. Das betrifft die Belegverwaltung genauso wie auch die Genauigkeit beim Buchen. Ein wichtiges Detail und natürlich auch ein Ziel der Buchhaltung ist die Ermittlung der Steuerbeträge, die abzuführen sind. Damit finanziert sich der Staat mit seinen Ländern und Gemeinden. Indirekte Steuern sind dabei ein Thema wie die Vorsteuer und die Umsatzsteuer abhängig von der Situation. Die Vorsteuer ist bei der Eingangsrechnung wichtig, die Umsatzsteuer hat ihre Gültigkeit bei Ausgangsrechnungen.
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