Das Erfolgskonto ist der Überbegriff und die finale Lösung in der Gewinnermittlung und somit auch in der doppelten Buchhaltung. Der Klassiker schlechthin ist das Gewinn- und Verlustkonto, meist einfach GuV-Konto abgekürzt, in dem alle Kosten und alle Erträge gegenübergestellt werden. Damit dies möglich wird, braucht man entsprechende Unterkonten und die Ertragskonten für die Einnahmen sowie die Aufwandskonten für die Ausgaben.
Ein Aufwandskonto funktioniert genauso wie jedes andere Konto in der doppelten Buchhaltung, mit der Soll-Seite und der Haben-Seite für die Einträge. Allerdings gibt es einen wesentlichen Unterschied zu den Bestandskonten, die von Jahr zu Jahr mit ihrem Wert zum Jahresende übertragen werden, denn die Aufwandskonten werden so wie die Ertragskonten auch abgeschlossen, aber gegen das bereits genannte GuV-Konto gegenverrechnet, womit sich das Konto auflöst.
Einfaches Beispiel: im Laufe eines Jahres wurde Büromaterial in Höhe von EUR 5.000,-- eingekauft und in gleicher Höhe wird der Saldo auf der Haben-Seite gebildet und mit dem GuV-Konto gegenverrechnet. Das Konto Büromaterial hat sich damit erledigt und ist abgeschlossen. Im nächsten Jahr wird mit dem ersten Einkauf von Büromaterial das Konto als Aufwandskonto neu angelegt. Ein Übertrag von Jahr zu Jahr wie beim Bestandskonto ist nicht vorgesehen.
Das bedeutet auch, dass der Saldo genau dokumentiert, wie hoch der jeweilige Kostenanteil war. Man kann mit den Kosten des Vorjahres vergleichen, aber es gibt den Übertrag nicht und das Konto wird jedes Jahr aufs neue angelegt, sobald man es benötigt. Es ist also auch gut möglich, dass man in einem Jahr 20 Aufwandskonten nutzt, im nächsten Jahr aber nur fünf Stück, weil man weniger eingekauft hat.
Die Liste der Aufwandskonten ist sehr lang, denn es gibt je nach Unternehmen auch viele entsprechende Geschäftsfälle. Büromaterial wurde bereits genannt, auch der Mietaufwand ist ein Klassiker und so gibt es viele Gebühren und Kosten, die im Laufe eines Jahres anfallen und über die Aufwandskonten abgewickelt werden. Postgebühren ist so ein Beispiel, Bankgebühren ebenso. Dazu kommen auch die zahlreichen Aufwände im Zusammenhang mit der Personalverrechnung.
Ein wichtiges Aufgabengebiet erfolgt auch im Rahmen der Bilanzarbeiten am Ende eines Jahres, denn die Abschreibungen wie für Gebäude oder Grundstücke und Maschinen erfolgen ebenfalls über die entsprechenden Aufwandskonten. Sind die Abschlussarbeiten in Sachen Aufwände und Erträge erledigt, dann erfolgt die Übertragung auf das GuV-Konto, um festzustellen, ob es einen Gewinn oder einen Verlust im aktuellen Jahr gab. Ein Gewinn erhöht das Eigenkapital, ein Verlust reduziert das Kapital.
Wenn etwa Büromaterial eingekauft wird, dann wird auf dem Aufwandskonto stets im Soll gebucht. Gibt es Retouren oder Gutschriften, dann wird der Geschäftsfall gedreht und es wird im Haben gebucht, um den Betrag zu korrigieren. Abgeschlossen wird das Konto im Haben mit dem Saldo gegen das GuV-Konto. Ein Soll-Saldo ist theoretisch möglich, praktisch aber eigentlich undenkbar. Das wäre dann der Fall, wenn man mehr Gutschriften erhalten hat, als tatsächlich eingekauft wurde.
Daher:
Die Buchhaltung ist für jeden Betrieb Pflicht, ob es nun ein Einzelunternehmen ist oder ein Konzern. Ob man von daheim aus agiert oder 300 Filialen betreibt. Aber es gibt Unterschiede in der Machart, weil die doppelte Buchhaltung erst ab einer gewissen Umsatzhöhe verpflichtend betrieben werden muss. Bei den Belegen oder der Genauigkeit, den Vorschriften oder den Geschäftsfällen generell gibt es aber keine großen Unterschiede.
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