Es gibt die verschiedensten Belegarten für die Arbeit in der Buchhaltung, um die Geschäftsfälle ordnungsgemäß und vollständig zu erfassen. Eine Vermutung, dass man am Tag X den Betrag Y gezahlt haben kann, ist nicht zulässig - es braucht dazu die Belege als Nachweis. Die wichtigste Belegart ist dabei der Bankbeleg.
Der Bankbeleg oder meistens die Bankbelege stellen den Nachweis für jede Geldbewegung auf einem Bankkonto dar und das betrifft den Einzelunternehmer als Einnahmen-Ausgaben-Rechner genauso wie die Kapitalgesellschaft mit der Bilanzierung der Endergebnisse eines Jahres. Die meisten Zahlungen werden über die Bank abgewickelt und das Verhältnis von Barkassa und Bank wurde durch das Internet deutlich verändert. War früher mit der Kassa viel Geld in Bewegung, so gibt es in vielen Unternehmen die Kassa als Begriff gar nicht oder gar nicht mehr. Das gilt nicht für den Handel oder die Gastronomie, aber für viele andere Bereiche.
Mit der Bank wird aber sehr wohl gearbeitet und durch das Zahlen via Online-Banking ist die Zahl der Bewegungen über das Bankkonto noch deutlich angestiegen. Man zahlt seltener bar, wenn man Büromaterial einkauft und zahlt eher mit der Bankomatkarte. Beim Geschäftsessen kommt auch die Kreditkarte immer öfter zum Einsatz. Damit wird auch der Bankbeleg als Belegart in der Buchführung aufgewertet.
Es gibt dabei zwei Arten von Bankbelege. Die klassische Form ist der Kontoauszug, der von der Bank regelmäßig zugeschickt wird oder den man in der Filiale ausdrucken kann und es gibt alternativ dazu den Ausdruck, den man im Online-Banking seiner Hausbank ausdrucken lassen kann. Viele arbeiten mit diesem Ausdruck, weil man damit eine schnelle Übersicht über alle Bewegungen im DIN A4-Format erhält.
Die Wichtigkeit dieser Belege ist nicht groß genug einzuschätzen. Denn von den Gehaltszahlungen über den Ausgleich von Rechnungen der Lieferanten bis zu der Überweisung der Kunden für geleistete Lieferungen und Dienstleistungen reicht der Bogen an Bewegungen, die allesamt auf dem Bankkonto oder den Bankkonten stattfinden. Mit den Bankauszügen als Belege hat man die meisten Geldbewegungen erfasst und in vielen Fällen braucht es gar keine Kassa mehr.
Durch das bargeldlose Zahlen, dass viele für sich entdeckt haben, verstärkt sich die Bedeutung zusätzlich und so ist mit der Bank auch das meiste Finanzgebahren erfasst. Kleine Belege aus dem Alltag wie Einkauf von Material, die bar bezahlt wurden, ergänzen die Informationen zwar, aber das Herzstück aller finanziellen Leistungen und Einnahmen erfolgt über die Bankkonten.
Heute kann sich auch kaum jemand vorstellen, dass die Löhne und Gehälter bar ausbezahlt worden sind, denn das läuft automatisch über ein Bankkonto. Daher ist der Besitz eines solchen Kontos bei welcher Bank auch immer zur Grundvoraussetzung geworden. Und somit ist ein Blick auf den Auszug oder die Umsatzliste des Online-Bankings auch gleich ein Überblick über die verschiedenen Aktivitäten auf finanzieller Basis.
Das Bankkonto ist vor allem in den Schulbeispielen fast durchwegs ein aktives Bestandskonto, hat also einen positiven Kontostand. Wäre der Kontostand negativ, ist auch das passive Bestandskonto denkbar. Geht man vom aktiven Bestandskonto aus, so ist jede Vermehrung im Soll zu buchen, jede Verminderung im Haben. Mit dem Haben-Saldo zum Jahresabschluss überträgt man den Wert für die Bilanz und im nächsten Jahr wird das Konto wieder neu eröffnet, da das Bankkonto als Bestandskonto stets aktiv verwendet wird - im Gegensatz zu den Aufwandskonten, die während des Jahres entstehen können.
Das bedeutet:
Die Buchhaltung ist für jeden Betrieb Pflicht, ob es nun ein Einzelunternehmen ist oder ein Konzern. Ob man von daheim aus agiert oder 300 Filialen betreibt. Aber es gibt Unterschiede in der Machart, weil die doppelte Buchhaltung erst ab einer gewissen Umsatzhöhe verpflichtend betrieben werden muss. Bei den Belegen oder der Genauigkeit, den Vorschriften oder den Geschäftsfällen generell gibt es aber keine großen Unterschiede.
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