Die doppelte Buchhaltung ist ein in sich logisches System mit Soll und Haben bei jedem Buchungssatz, doch sie birgt trotzdem für viele Schülerinnen und Schüler sowie auch Anfänger im Rahmen des eigenen Unternehmens Schwierigkeiten, bis man das System verstanden und verinnerlicht hat. In diesem Kapitel sollen daher klassische Geschäftsfälle und ihre Verbuchung gezeigt und ausgeführt werden, von der Verbuchung der Eingangsrechnung bis zu weiteren Situationen, die in einem Unternehmen öfter anzutreffen sind.
Das Buchen der Geschäftsfälle kann gerade am Beginn für einige Probleme sorgen, vor allem die Seiten werden gerne verwechselt. Praktische Beispiele helfen dabei, mehr Sicherheit zu bekommen. Die erste Problematik etwa in der Schule oder auch als erstmalig tätiger Unternehmer sind die Rechnungen, die es häufiger zu bearbeiten gilt.
Die damit auch schon einhergehende Herausforderung besteht darin, mit den Konten richtig umzugehen. Das Buchen von Bestandskonten und Erfolgskonten muss daher beherrscht werden, um keine Fehler zu machen.
Gerade die Eingangsrechnung und die Ausgangsrechnung stellen am Beginn bei der Ausbildung in der Schule große Probleme dar, solange das mit dem Soll und Haben noch nicht restlos klar ist. Auch das Verbuchen von Gutschriften oder Rabattbeträge ist ein solches Thema. Zwar werden diese Informationen natürlich in der Schule vermittelt, aber manchmal braucht es eine externe Ausführung, um das Verständnis aufbauen zu können.
Viele Leserinnen und Leser haben schon die Beispiele in diesem Kapitel aufgerufen und das zeigt das Bedürfnis nach Hilfestellung. Das gilt auch für andere Buchungen, wie etwa im Zusammenhang mit den Erfolgskonten. Und einige der Leser haben sich wohl selbst den Traum des eigenen Unternehmens erfüllt und dieses Wissen in der Schule nicht vermittelt bekommen, weshalb die Beispiele durchaus hilfreich sein können.
Denn ein Geschäft zu eröffnen bringt auch Pflichten, die man nicht unmittelbar im Fokus hat. Das richtige Eintragen einer Rechnung ist bedeutsam. Nicht nur, dass man es tun muss, man kann sich selbst um den Erfolg bringen, wenn man es falsch durchführt und die Ergebnisse schlechter ausfallen, als es eigentlich sein sollte.
Die Buchhaltung ist für jeden Betrieb Pflicht, ob es nun ein Einzelunternehmen ist oder ein Konzern. Ob man von daheim aus agiert oder 300 Filialen betreibt. Aber es gibt Unterschiede in der Machart, weil die doppelte Buchhaltung erst ab einer gewissen Umsatzhöhe verpflichtend betrieben werden muss. Bei den Belegen oder der Genauigkeit, den Vorschriften oder den Geschäftsfällen generell gibt es aber keine großen Unterschiede.
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