Mit den Bestandskonten und den Erfolgskonten stehen in der doppelten Buchhaltung die Werkzeuge zur Verfügung, um alle Geschäftsfälle eintragen zu können. Bestandskonten sind jene Konten, die von Jahr zu Jahr weitergeführt werden wie Kassa, Bank, Eigenkapital oder die Lieferverbindlichkeiten sowie die Anlagen. Die Erfolgskonten werden für die Gewinnermittlung benötigt und teilen sich in die Ertragskonten für die Umsätze ergo Einnahmen und Aufwandskonten für die Ausgaben ergo Kosten auf. Es gibt aber noch eine Kontoart, die mit den Bilanzarbeiten gefragt ist, nämlich jene der Bilanzkonten.
Das Grundproblem bei der Bilanzerstellung besteht darin, dass das Kapital auf der Bilanz im Haben stehen soll und das Vermögen im Soll. Das ist auf den jeweiligen Bestandskonten ebenso. Die Ertragskonten und Aufwandskonten werden auf das GuV-Konto übertragen und münden als Ergebnis (Verlust oder Gewinn) im Kapitalkonto, sind in der Bilanz also kein Thema mehr.
Doch wie bringt man nun den Kontostand vom Kassakonto in die Bilanz? Hier braucht es einen Zwischenschritt in Form der Bilanzkonten, die Eröffnungsbilanzkonto (EBK) und Schlussbilanzkonto (SBK) heißen. Die Konten werden genutzt, um die Übertragung zu ermöglichen und zwar als Zwischenschritt zwischen den Bestandskonten und der Bilanz selbst.
Denn auch bei der Bilanz gilt der Grundsatz, dass jeder Geschäftsfall einmal im Soll und einmal im Haben vermerkt werden muss. Andernfalls würde die Bilanzsumme zwischen Aktiva und Passiva nicht mehr übereinstimmen und jeder Buchungssatz mündet auch in die Verwendung von Konten. Also reicht es nicht, die Ergebnisse der Konten einfach so in die Bilanz zu schreiben, es braucht ein Werkzeug für die Übertragung und das sind die beiden genannten Bilanzkonten.
Angenommen, man hat auf dem Kassakonto einen Stand von EUR 10.000,--. Am Ende des Jahres wird dieser Stand in der Bilanz benötigt und so wird die Übertragung mit
SBK / Kassa 10.000,--
ermöglicht. Das Kassakonto ist damit geräumt oder auch ausgeglichen und im Schlussbilanzkonto steht der Kassastand nun genau dort, wo man ihn haben möchte, nämlich im Soll als Vermögenswert des Umlaufvermögens.
Wenn das neue Jahr beginnt, wird die umgekehrte Vorgehensweise gewählt und man hat das Eröffnungsbilanzkonto als Werkzeug zur Verfügung.
Kassa / EBK 10.000,--
lautet dann die Buchung, womit die 10.000,-- Euro wieder dort sind, wo sie am Ende des letzten Jahres auch waren - im Soll des Kassakontos und somit können wieder die üblichen Buchungen wie Zahlungen und Einnahmen mit oder auf dem Kassakonto verarbeitet werden. SBK und EBK sind Zwischenkonten und lassen sich als Bilanzkonten zusammenfassen, die einzig den Zweck der Übertragung ermöglichen. Somit gibt es auf diesen Konten auch die Gesamtübersicht der Bilanz mit allen Werten, also auch mit dem Kapital plus übertragenem Gewinn oder abgezogenem Verlust.
Die wesentliche Grundlage der Buchhaltung ist das Konto mit seinen beiden Seiten von Soll oder Aktiva und Haben oder Passiva für die doppelte Buchhaltung. Jedes Konto hat für eine bestimmte Thematik Platz sei es für Wareneinkäufe, Abschreibungen oder für die Immobilien und daher untergliedert man die Konten nach Bestandskonten für die Bilanzsummen (Vermögen, Kapital) und die Erfolgskonten für Kosten und Erträge, um Gewinn oder Verlust zu ermitteln. Ebenfalls notwendig sind die Bilanzkonten für die Übertragung der Bilanzsummen.
Daher gibt es eine ganze Menge an Konten, abhängig davon, wie groß das Unternehmen ist und in welchem Bereich man tätig ist. Ein Produzent oder ein Händler hat ganz andere Situationen als ein Dienstleister. Gleich ist aber, dass die Konten in einem Kontorahmen festgelegt sind, damit es eine Struktur gibt, welche Konten wo für welchen Zweck zu finden sind. Und gleich ist auch die Methodik der Anwendung. Am Ende einer Periode wird der Saldo gebildet, um das Ergebnis übertragen zu können.
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