Ob man nun Buchhaltung oder Buchführung als Überbegriff wählt - die Aufgabenstellung ist die gleiche, nämlich Geschäftsfälle in die Aufzeichnungen zu übernehmen. Das heißt, dass der Einkauf von Waren, die Bankabhebung und jede andere Wirtschaftssituation im Unternehmen gebucht werden muss. Davon leitet sich der Ausdruck der Buchung ab und davon wiederum der häufig genutzte Begriff des Buchungssatzes.
Der Buchungssatz ist die Zusammenstellung aller betroffenen Konten für einen bestimmten Geschäftsfall. Wenn man eine Bankabhebung verbuchen möchte, braucht man das Bankkonto und das Konto der Kassa. Der Buchungssatz ist damit die Übersetzung des Geschäftsfalls in die Form, wie dieser in der doppelten Buchhaltung mit Soll und Haben verarbeitet werden kann.
In der Handelsschule und in der Handelsakademie sowie weiteren Schulformen wird im Rahmen des Rechnungswesens die Aufgabe gestellt, eine Situation so zu verstehen, dass daraus ein richtiger Buchungssatz gebildet werden kann. Dieser ist die Vorgabe für die Verbuchung, die früher händisch, heute mit Computersystemen und entsprechender Programme digital erfolgt.
Als Grundvoraussetzung gilt also, dass man sich mit Soll und Haben auskennt und dass man die richtigen Konten für die Situation bestimmt. Hier unterscheidet sich die doppelte Buchhaltung von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, denn bei dieser gibt es normalerweise keine Konten, sondern man summiert die zusammengehörenden Beträge pro Jahr, kann freiwillig aber auch Konten und Kontonummern führen. Bei der doppelten Buchhaltung gibt es hingegen immer eine Soll-Seite und eine Haben-Seite.
Der Buchungssatz ist dabei der Abschluss der Überlegungen und die Vorgabe für die eigentliche Verbuchung dessen, was im Geschäftsfall passiert ist. Das bedeutet, dass man
Büromaterial plus Steuer an Kassa lautet.
Ein klassischer Fall im Unterricht ist gegeben, wenn ein Unternehmen auf Ziel Handelswaren einkauft. Als Beispiel könnte man von einem Betrag von EUR 10.000,-- + EUR 2.000,-- USt = EUR 12.000,-- ausgehen. Damit hat man drei Informationen: es wurden Handelswaren gekauft, es gibt einen Lieferanten, bei dem sich die Schulden erhöhen und man kennt die Beträge. Die Handelswaren sind auf einem aktiven Bestandskonto festgehalten, der Lieferant ist ein passives Bestandskonto. Aktive Bestandskonten werden im Soll gebucht, wenn man die Menge/Summe erhöht, passive Bestandskonten im Haben, wenn die Schulden sich erhöhen. Mit diesem Wissen ist der Buchungssatz auch schon gelöst:
Handelswaren 10.000,-- / Lieferant 12.000,--
VSt 2.000,--
Die Kontonummer ist je nach Kontorahmen durchaus auch unterschiedlich, das Prinzip ist immer das Gleiche und diese Vorgabe kann man nun nutzen, um die Buchung in die Buchführung zu übertragen, womit der Geschäftsfall eingetragen und übernommen ist. Wesentlich für diese Arbeit ist das Wissen, welches Konto sich wie verhält. Die Buchungssätze sind dabei unterschiedlich strukturiert. Im Beispiel waren zwei Konten im Soll verwendet worden, weil man die Vorsteuer (Umsatzsteuer) zu berücksichtigen war. Es kann aber auch mehr als diese beiden Konten geben, zum Beispiel bei der Lohnverrechnung oder auch nur ein Konto pro Seite, wie beim Ausgleich. Beispiel:
Lieferant / Bank 12.000,--
In dem Fall wird die vorher entstandene Schuld durch eine Banküberweisung ausgeglichen und daher braucht es keine Steuerberücksichtigung.
Die Buchhaltung ist für jeden Betrieb Pflicht, ob es nun ein Einzelunternehmen ist oder ein Konzern. Ob man von daheim aus agiert oder 300 Filialen betreibt. Aber es gibt Unterschiede in der Machart, weil die doppelte Buchhaltung erst ab einer gewissen Umsatzhöhe verpflichtend betrieben werden muss. Bei den Belegen oder der Genauigkeit, den Vorschriften oder den Geschäftsfällen generell gibt es aber keine großen Unterschiede.
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