Das Gegenteil vom Aufwandskonto ist in der Buchhaltung oder Buchführung das Ertragskonto. Beide Kontoarten werden in der doppelten Buchhaltung benötigt, um im Rahmen des Erfolgskontos den Gewinn oder Verlust feststellen zu können. Als Abschlusskonto wird das Gewinn- und Verlustkonto oder GuV-Konto eingesetzt, in dem alle Aufwände und Erträge zum Ende des Beobachtungszeitraums (meist ein Jahr oder ein Quartal bei börsennotierten Aktiengesellschaften) gegenüber gestellt werden.
Somit sind Aufwandskonto und Ertragskonto Unterkonten der Erfolgskonten. Sie dienen während des Jahres der Aufzeichnung von sehr vielen Vorgängen im Unternehmen, wobei es natürlich auch auf die Art des Unternehmens ankommt. Ein Dienstleister wird weniger Geschäftsfälle haben als ein Wirt, der täglich den Umsatz berücksichtigen und eintragen muss. Aufwände sind die Kosten, die im Jahr anstehen, die Erträge sind die Einnahmen.
Das wirtschaftliche Ziel muss es also sein, dass man möglichst viele Einnahmen erzielt, um mehr Geld hereinzubekommen als man über die Aufwände ergo Kosten ausgeben muss. Das ist bei einer Erweiterung des Betriebs oder in der Anfangsphase des Unternehmens nicht immer zu realisieren, muss aber die Zielsetzung sein. Erzielt man Umsätze, so werden diese in der Haben-Seite des Ertragskontos eingetragen und das ergibt am Ende des Jahres einen Saldo auf der Soll-Seite, der gegen das bereits erwähnte GuV-Konto gegenverrechnet wird. Das Ertragskonto löst sich damit per Jahresende auf und wird im nächsten Jahr wieder neu angelegt, was den großen Unterschied zu den Bestandskonten wie Kassa, Bank oder Lieferverbindlichkeiten und Kapitalkonten darstellt, die von Jahr zu Jahr mit ihrem Endjahreswert übertragen werden.
Ein Ertragskonto wird also nur dann existieren, wenn man es braucht. Das ist aber im Falle des Umsatzes oder bei Provisionen regelmäßig der Fall, eher könnte es sein, dass man Aufwandskonten nicht braucht, weil man kein weiteres Büromaterial einkauft.
Der Klassiker schlechthin ist der Umsatzerlös, der auf Ertragskonten festgehalten wird, ungeachtet dessen, ob man hin und wieder für eine Dienstleistung einen Eingang feiern kann oder ob man täglich wie in der Gastronomie oder im Handel Umsätze erzielt. Aber es gibt noch weitere Erträge, die durchaus relevant sein können. Dazu zählen Mieterträge, wenn man Immobilien sein Eigen nennt und dies wirtschaftlich relevant ist. Auch Provisionserträge sind zu nennen, zum Beispiel für Vermittlungsprovisionen.
Am Ende des Jahres werden alle Aufwände und Erträge gegen das GuV-Konto verrechnet, heben sich damit auf und am GuV-Konto wird erhoben, ob die Aufwände höher waren oder die Erträge. Bei höheren Erträgen gibt es einen Gewinn, der das Eigenkapital erhöht, andernfalls ist ein Verlust gegeben, der das Kapital reduziert.
Das Ertragskonto ist damit ein wesentlicher Faktor für die Gewinnermittlung am Ende des Jahres oder auch des Quartals.
Die wesentliche Grundlage der Buchhaltung ist das Konto mit seinen beiden Seiten von Soll oder Aktiva und Haben oder Passiva für die doppelte Buchhaltung. Jedes Konto hat für eine bestimmte Thematik Platz sei es für Wareneinkäufe, Abschreibungen oder für die Immobilien und daher untergliedert man die Konten nach Bestandskonten für die Bilanzsummen (Vermögen, Kapital) und die Erfolgskonten für Kosten und Erträge, um Gewinn oder Verlust zu ermitteln. Ebenfalls notwendig sind die Bilanzkonten für die Übertragung der Bilanzsummen.
Daher gibt es eine ganze Menge an Konten, abhängig davon, wie groß das Unternehmen ist und in welchem Bereich man tätig ist. Ein Produzent oder ein Händler hat ganz andere Situationen als ein Dienstleister. Gleich ist aber, dass die Konten in einem Kontorahmen festgelegt sind, damit es eine Struktur gibt, welche Konten wo für welchen Zweck zu finden sind. Und gleich ist auch die Methodik der Anwendung. Am Ende einer Periode wird der Saldo gebildet, um das Ergebnis übertragen zu können.
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