Die doppelte Buchhaltung teilt sich in die linke Spalte der Bilanz, die als Aktiva oder häufiger als Soll bezeichnet wird und die rechte Spalte als Passiva oder Haben. Davon leitet sich das gesamte System ab und jeder Geschäftsfall hat eine Soll- und eine Haben-Seite ungeachtet der Beträge und der verwendeten Konten. Soll und Haben sind auch die Quelle verschiedenster Begriffe und einer davon ist jener von der Habenbuchung.
Die Habenbuchung ist dann gegeben, wenn man auf einem Konto einen Geschäftsfall auf der Haben-Seite bucht, ungeachtet der Art des Kontos oder der Höhe des Betrags. Ein einfaches Beispiel dafür könnte die Überweisung eines Geldbetrages an einen Lieferanten sein, bei dem man nach einem Einkauf auf Ziel noch Schulden hat.
Lieferant / Bank 12.000,--
In diesem Fall ist die Habenbuchung dadurch gegeben, dass auf dem Bankkonto der zu verbuchende Betrag von EUR 12.000,-- auf der Haben-Seite eingetragen ergo gebucht wird. Das Gegenteil ist die Sollbuchung, die auf der Soll-Seite des Lieferantenkontos erfolgt. Somit muss es immer eine Sollbuchung und eine Habenbuchung geben, damit der Buchungssatz oder auch Geschäftsfall vollständig und korrekt eingetragen werden kann.
Ob man nun das Bankkonto belastet wie in diesem Beispiel oder ob man die Schulden bei einem Lieferanten erhöht, wie dies bei einem Einkauf der Fall wäre, spielt keine Rolle, es ist die Systematik, die zum Begriff der Sollbuchung und Habenbuchung führt. Allerdings ist dies nur ein Begriff, denn eine Habenbuchung für sich kann nicht alleine stehen und der Buchungssatz oder die Verbuchung des Geschäftsfalles würde eher passen, da man ja nicht nur die Hälfte einträgt. Aber für das Verständnis ist die Habenbuchung schon wichtig, weil Soll und Haben leichter gedanklich getrennt werden können.
Begriffe wie Soll und Haben sowie Sollbuchung und Habenbuchung helfen gerade in der Ausbildung, um das System leichter zu verstehen und auch gedanklich den Unterschied zu verstärken, wann man im Soll und wann im Haben buchen sollte. Die Habenbuchung als Begriff spielt im Alltag der Buchführung dann kaum mehr eine Rolle, weil die Vorgänge ohnehin automatisiert sind und man weiß, was man zu tun hat.
Die Buchhaltung ist für jeden Betrieb Pflicht, ob es nun ein Einzelunternehmen ist oder ein Konzern. Ob man von daheim aus agiert oder 300 Filialen betreibt. Aber es gibt Unterschiede in der Machart, weil die doppelte Buchhaltung erst ab einer gewissen Umsatzhöhe verpflichtend betrieben werden muss. Bei den Belegen oder der Genauigkeit, den Vorschriften oder den Geschäftsfällen generell gibt es aber keine großen Unterschiede.
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