Schülerinnen und Schüler wissen es natürlich, denn die ersten Übungsbeispiele in der Buchhaltung haben entweder eine Eingangsrechnung oder eine Ausgangsrechnung zum Thema. Bei der Eingangsrechnung muss man als Unternehmen selbst für Waren oder Dienstleistungen bezahlen und die Ausgangsrechnung wird dem Kunden gelegt, weil man selbst tätig geworden war und verkauft hat. Aber nicht nur als Geschäftsfälle sind die Rechnungen ein Thema, sie sind auch häufige und wichtige Belege für die Buchhaltung.
Man kann sich natürlich eine Computeranlage anschaffen und in der Buchhaltung eintragen, wie teuer sie war, um im Unternehmen damit arbeiten zu können. Aber anerkannt wird die Vorsteuer in diesem Zusammenhang nicht und die Kosten der Anlage selbst erst recht nicht, die den Gewinn und damit auch die Gewinnsteuern reduzieren würden. Erst der Beweis in Form einer Rechnung macht es auch für die Finanzbehörden schlüssig, dass man die Computer gekauft hatte.
Daher ist die Rechnung ein wichtiger Beweis für die Ausgaben, die man als Unternehmen leisten musste und auch für die Einnahmen. Dabei ist es aber nicht getan, wenn ein Betrag auf einer Serviette aufgeschrieben ist, wie man das vom Wechsel her kennt. Die Rechnung muss auch entsprechende Vorschriften abdecken.
Dazu gehört, dass genau angeführt ist, wer der Lieferant ist und wer der Kunde ist. Bei kleinen Beträgen kann das entfallen, zum Beispiel beim Barkauf von Büromaterial. Dann steht wohl das verkaufende Unternehmen, nicht aber der Kunde namentlich - das ist oft auch gar nicht technisch möglich.
Kunde und Lieferant sind mit Anschrift und mit der Steueridentifizierungsnummer (in Österreich ATU, in Deutschland DE) anzuführen. Bei größeren Beträgen kann es zu Problemen führen, wenn die Steuernummer nicht angeführt wurde und die Beträge dann nicht anerkannt sind. Allerdings hat sich die Spielregel geändert. Früher gab es eine Grenze, ab der die Steuernummer verpflichtend anzuführen war, mittlerweile gilt das auch für jede noch so kleine Rechnung.
Außerdem ist anzuführen, worum es überhaupt ging. Das kann eine Dienstleistung sein, das ist häufig die Lieferung von Produkte. Nur weil Firma A Firma B eine Rechnung schreibt und dafür das Geld überwiesen wurde, ist für die Finanzbehörden noch kein unternehmensrelevanter Bezug hergestellt.
Das ist manchmal auch schwierig, weil beim Kauf per Kassa wird auch eine Rechnung als Kassabon übergeben, auf der aber häufig nur kryptische Produktnamen stehen. Hier ist anzuführen, worum es sich eigentlich gehandelt hat, damit man nachvollziehen kann, ob es für das Unternehmen relevant war. Wenn man als Maler ein Computerspiel kauft, ist dies nicht anzuerkennen, Material für die Arbeitsausführung hingegen sehr wohl. Gerade bei technischen Geräten wie Computer oder Zubehör gibt es oft nur eine alphanumerische Bezeichnung, aus der nicht herausgeht, was man gekauft hat - das können Tintenpatronen sein, die für den Drucker gebraucht werden - hier ist ein Hinweis auf der Rechnung durchaus hilfreich.
Die Belege sind wichtige Beweisstücke für die Geschäftsfälle, wobei die Aufbewahrungspflicht bei Belege zu beachten ist. Es reicht also nicht, einen Einkauf zu buchen und dann die Rechnung zu entsorgen, die Belege müssen für Jahre erhalten bleiben. Da es sehr viele verschiedene gibt, spricht man auch über Belege oder Belegarten als Gruppierung der Dokumente.
Ein zentrales Element sind natürlich die Rechnungen mit der Ausgangsrechnung an Kunden und der Eingangsrechnung von Lieferanten oder Dienstleistern. Dabei kann auch eine Reduzierung durch eine Gutschrift erfolgen, die eigens zu belegen ist. Die Gutschrift an Kunden oder die Gutschrift vom Lieferanten muss nachvollziehbar sein und daher als eigener Beweis in der Buchhaltung vorzufinden sein.
Abseits der Rechnungen sind die Zahlungsmittel wichtig. Die Bankbelege werden immer wichtiger, weil gerade in Unternehmen immer öfter per Überweisung bezahlt wird und nicht bar aus der Kassa. Wer eine Kassa führt, hat ein Kassabuch zu führen und als Beleg kann auch ein Kassabon gegeben sein, wenn man etwa Büromaterial bar bezahlt hat. Eine andere Möglichkeit ist der Versandbeleg für die Postgebühren. Ein Fahrtenbuch ist ebenfalls ein Beleg und zwar als Beweis für unternehmerische Fahrten, sie es als Angestellter im Unternehmen oder als Unternehmerin oder Unternehmer selbst.
Themenseiten
Freizeit
Veranstaltungen
Unterhaltung
Freizeit/Urlaub
Hobbys
Leben und Alltag
Auto / Verkehr
Wetter / Natur
Lebensmittel
Bauernmarkt
Gartenlexikon
Wohnlexikon
Modelexikon
Wirtschaft und Gesellschaft
Wirtschaft
Politik/Bildung