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Im Zusammenhang mit Versicherungen gibt es Versicherungsverträge, die über eine sehr lange Laufzeit abgeschlossen werden. Abhängig vom Versicherungsunternehmen, dem gewählten Produkt und den individuellen Vereinbarungen kommt es oft zu einem Dauerrabatt.
Ein Dauerrabatt ist ein Preisnachlass, der für langjährige Versicherungsverträge eingeräumt wird. Offiziell wird der Preisnachlass als Prämiennachlass bezeichnet, also eine Reduktion der zu zahlenden Prämie. Zu beachten ist allerdings, dass dieser Dauerrabatt an die Laufzeit gebunden ist und wenn die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Zeit gekündigt wird, kann das nachträgliche Folgen haben.
Auch hier hängt es vom Produkt, von den Vereinbarungen und vor allem auch vom Unternehmen ab, das die Versicherung angeboten hat. In manchen Fällen spielt es keine Rolle, wenn man frühzeitig die Versicherung kündigt. In einigen anderen Fällen wird der gewährte Dauerrabatt zumindest anteilig zurückgefordert, wodurch das Angebot dann gar nicht so wirklich attraktiv erscheint. Allerdings weiß man auch oft nicht im Vorfeld, dass man frühzeitig aussteigen würde.
Daher sollte vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages, besonders bei langen Verträgen, wie sie bei Lebensversicherungen auftreten, die Richtlinien zum Dauerrabatt besprochen werden, damit es nachträglich keine bösen Überraschungen gibt.
Für die Kundinnen und Kunden eines Versicherungsvertrages spielt der Dauerrabatt eigentlich eine untergeordnete Rolle, weil es um die Kosten geht, die man monatlich oder in einem anderen Intervall zu entrichten hat. Wenn die Kosten günstiger werden, ist das nett, aber letztlich vergleicht man die Versicherungsunternehmen und die Prämienhöhe sowie die Leistungen und ob da nun durch einen Rabatt die Prämien günstiger sind oder nicht, spielt kaum eine Rolle.
Für die Versicherungsunternehmen ist der Rabatt eine Marketingmöglichkeit, um sich in einem besseren Licht zu präsentieren. In Wirklichkeit ist der Rabatt die Hoffnung, dass man wirklich viele Jahre als Kunde erhalten bleibt. Daher ist auch der Passus der Rückforderung eine Motivation für die Kundschaft, den Vertrag bis zum vereinbarten Ende aufrecht zu erhalten.
Die Begriffe rund um die Versicherungen kann man in bestimmte Kategorien untergliedern. Der erste Punkt sind die Spielregeln und die lauten beim Versicherungsvertrag Allgemeine Versicherungsbedingungen oder auch AVB. Sie sind die rechtliche Grundlage, zu denen individuelle Fragestellungen gehören wie etwa die begünstigte Person, die dann wirklich das Geld beziehen kann (bei einer Lebensversicherung zum Beispiel). Wesentlich ist auch die Finanzmarktaufsicht oder FMA als Kontrollorgan in Versicherungsfragen und auch das Verständnis für den Grundsatz der Versicherungen - die Gefahrengemeinschaft.
Auch die persönlichen Notwendigkeiten gilt es zu klären. Schadensbedarf ist etwa die Umschreibung für die sinnvolle Höhe zur Abdeckung, etwa bei einer Haushaltsversicherung. Dazu gehört die Risikoeinschätzung und auch die Deckung ist ein wichtiger Begriff.
Neben den allgemeinen Informationen und rechtlichen Spielregeln sind auch die finanziellen Möglichkeiten und Zuschläge zu beachten. Auch die Art der Versicherung spielt eine Rolle. Nicht Lebensversicherung und Autoversicherung, sondern zum Beispiel die Falle der Doppelversicherung oder auch eine Versicherung als Zusatzversicherung.
Eine weiterer großer Bereich bei den Versicherungsbegriffen ist mit dem eigentlichen Schadensfall gegeben. Der Schadensfall wird gemeldet und dann gilt es zu klären, ob ein Leistungsfall aus Sicht der Versicherung überhaupt vorliegt. Die Kausalität und der Regress sind zwei Definitionen, die dabei oftmals wichtig werden können.
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