E-Bilanz steht für Elektronische Bilanz. Die Steuergesetzgebung benutzt diesen Begriff für die elektronische Übermittlung der Bilanz samt ihrer Anlagen. Die E-Bilanz löst die herkömmliche, auf Papier übermittelte Bilanz ab. Das Verfahren lässt sich mit "ELSTER", der Elektronischen Steuererklärung, vergleichen.
Die Grundlage der E-Bilanz ist die Auflage, dass Unternehmen, die eine Bilanz in der Buchführung erstellen, diese auc hin digitaler Form dem Finanzamt schicken müssen. Diese Auflage gibt es seit 2014, der Abschluss 2012 war das letzte Jahr in dem noch die Papierform zulässig war.
Die E-Bilanz dient als Kommunikationsgrundlage zwischen dem Unternehmen und seinem Finanzamt. Zum einen soll sie Fehler bei der Übernahme der Bilanzdaten von der "Papier-Bilanz" in das Datenverarbeitungssystem der Finanzverwaltung vermeiden. Zum anderen kann mit der E-Bilanz die Verarbeitung der Bilanzdaten innerhalb des Finanzamtes effizienter gestaltet und durch weitere Auswertungsmöglichkeiten optimiert werden.
In Deutschland müssen nach der neu eingeführten Rechtslage für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, E-Bilanzen übermittelt werden. In der Regel heißt das, dass seit 2013 die E-Bilanz zwingend angewandt werden muss. Abweichungen sind möglich, weil das Wirtschaftsjahr eines Unternehmens nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Das Finanzamt verlangt die elektronische Übermittlung der
Für nähere Informationen besuchen Sie die Seite der Fakturierung.
Alle Gesetzgeber innerhalb der EU arbeiten an der elektronischen Übermittlung der Daten zur Steuerermittlung in freiwilliger oder verpflichtender Form. Die Projekte befassen sich zur Zeit überwiegend mit der Übermittlung der Steuererklärungen. Eine Pflicht zur Übermittlung der Bilanzdaten als E-Bilanz besteht bisher aber nur in Deutschland und in Großbritannien. In Österreich ist beispielsweise die Übermittlung der Bilanzdaten auf elektronischem Weg mit Beginn des Jahres 2012 auf freiwilliger Basis möglich. Eine Pflicht gibt es hingegen nicht.
Das Thema Steuern ist ein sensibles, weil niemand zahlt gerne Steuern, aber mit diesen Geldern werden der Staat und seine Einrichtungen vom Krankenhaus bis zur U-Bahn finanziert. Zuständige Behörden sind vor allem die Finanzämter für die Ermittlung der Steuerforderung und der Einhebung der Gelder. Dabei gibt es verschiedene Steuerarten und auch verschiedene Steuerbegriffe.
Wichtig sind bei der Ermittlung von Lohnsteuer und Einkommensteuer die Einkunftsarten und damit die Art und Weise, wie man zu seinem Geld kommt - als Bauer, als Angestellter oder als Firmenchef oder Vermieter von Häusern. Ein wichtiger Begriff dabei ist auch die Steuerpflicht und es gibt einige weitere Begriffe zum Thema wie etwa die außergewöhnlichen Belastungen, die Steuerstaffelung vom Basiseinkommen aufwärts oder auch die Pflichtveranlagung. Ein großes Thema ist auch der Jahresausgleich mit der Option, Geld zurückzubekommen.
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