Das Internet hat längst auch die Regierungen und damit viele nachgeordnete Behörden erreicht. Die Frage war nun, wie die Regierungen darauf reagieren. In Österreich hat man es sich zum Ziel gemacht, E-Government offensiv anzubieten.
E-Government umschreibt dabei als Begriff Amtswege, die statt durch persönliche Vorsprache oder schriftliche Eingaben via Internet erledigt werden können. Es können dies Vorgänge sein, die die Behörden abverlangen, es können aber auch Vorgänge sein, die von Unternehmern oder von Privatpersonen gebraucht werden.
Die Herausforderung bei E-Government ist die Sicherheit und natürlich auch die Umsetzung. So ist es eine erfreuliche Möglichkeit, wenn man sich online den Stand seines Steuerkontos anschauen kann und wenn man die Umsatzsteuererklärung des letzten Monats via Internet abschicken kann. Man ist aber wenig daran interessiert, dass andere diese Daten auch empfangen können, weshalb umfangreiche Vorbereitungsarbeiten nötig sind, bevor man Dienstleistungen der Behörden aktiv angeboten werden können.
Denn die Datensicherheit muss gewährleistet sein - immerhin geht es um zum Teil sehr sensible Daten, die zwischen Anwender und Behörde ausgetauscht werden. Abgesehen von den sensiblen Daten gibt es aber auch viele Möglichkeiten der einfachen Kontaktaufnahme, die es vor dem Internet in der Geschwindigkeit nicht gab. Alle Ministerien verfügen über eine Webseite, auf der man sich über aktuelle Regelungen, Tipps & Tricks sowie gesetzliche Änderungen informieren kann.
Außerdem kann man über das Kontaktformular individuelle Anfragen abschicken, eine Funktion, die auch bei den nachgeordneten Dienststellen wie dem Arbeitsmarktservice oder Finanzämtern gerne genutzt wird. Dazu gibt es viele Download-Möglichkeiten, um aktuelle Formulare ohne mühsamen Anfordern zu erhalten. Das ist besonders im Bereich der Steuern wesentlich, wenn man die jährlich fällige Arbeitnehmerveranlagung einreichen will, weil sich jedes Jahr das Formular ändert.
Somit bietet E-Government, auch eGovernment geschrieben, viele Dienstleistungen, die den Kontakt zu den Behörden durch das Internet erleichtern und auch beschleunigen. Und der Vorteil ist auf beiden Seiten zu sehen, weil man auch weniger Personal braucht, um die Beratungsarbeit zu leisten. Viele Aktionen erklären sich von selbst und so ist zum Beispiel gerade das angesprochene Verfahren der Arbeitnehmerveranlagung von Seiten der Finanzämter so gestaltet worden, dass man die elektronische Version vorzieht, weil man dann automatisiert viel schneller arbeiten kann. Aber es hat nicht jeder einen Computer und Internet und so gibt es die herkömmliche Version natürlich auch, sei es als Vorsprache bei der Behörde oder wie in den meisten Fälle als Zusendung per Post.
Als Bund bezeichnet man übergreifend die Bundespolitik mit der jedem Bundesministerium sowie die Hierarchie innerhalb des Ministeriums mit Behörde oder Amt. Ein in den Medien immer wieder genanntes Beispiel ist in Österreich das Arbeitsmarktservice (AMS) als Arbeitsamt für die Vermittlung Arbeitsloser und Mitarbeiter suchender Unternehmen. Die Behörden exekutieren die Gesetze, die in den Ministerien im Rahmen der Regierungsarbeit erarbeitet werden. Ein wesentlicher Aufgabenbereich ist das Bürgerservice, denn es geht nicht nur um Steuereinhebung, sondern vor allem um die Arbeit für die Menschen im Land. Dabei verändern sich die Strukturen auch mit der Zeit, ein Beispiel ist das E-Government im Rahmen des Internet, wodurch man von zu Hause aus seine Amtsgeschäfte erledigen kann.
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