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Verkehrszeichen Einbiegen verboten

Einbiegen verboten: Alternative zum Gebot

Die Tatsache, dass es so aussieht, als ob man in alle Richtungen abbiegen kann, bedeutet nicht automatisch, dass das auch im Sinne der Straßenverkehrsordnung möglich ist. Denn durchaus häufig ist aus Gründen der Verkehrsregulierung und Verkehrssicherheit das Abbiegen verboten und das kann auf zwei Arten angezeigt werden.

Verbotszeichen Einbiegen verboten

Verkehrszeichen Einbiegen nach links verbotenEine Möglichkeit sind die Gebotszeichen, die die möglichen Fahrtrichtungen anzeigen. Damit wird kundgetan, wie man fahren soll, was gleichzeitig auch einem Verbot für die nicht angezeigten Richtungen gleichkommt. Eine andere Möglichkeit sind die Verbotszeichen, die anzeigen, dass das Abbiegen in eine bestimmte Richtung nicht zulässig ist. Dabei gibt es zwei Arten, nämlich das Verkehrszeichen Einbiegen nach links verboten und das Verkehrszeichen Einbiegen nach rechts verboten, je nach Verkehrssituation.

Das Verkehrszeichen wird mit einem Abstand zur bevorstehenden Kreuzung angebracht, damit man sich darauf einstellen kann. Dass man nicht abbiegen darf, bedeutet auch, dass an dieser Stelle das Umkehren verboten ist, vor allem natürlich und logischerweise beim Verbot des Einbiegens nach links, womit man die Straßenmitte innerhalb des Stadtverkehrs bei mehrspurigen Straßen überqueren würde.

Durch das Einbiegeverbot regulieren die Behörden den Straßenverkehr und ermöglichen Sonderregelungen, um bei gefährlichen Kreuzungen Risiken zu reduzieren. Die Verkehrszeichen stellen auch eine Hilfestellung dar, dass man sich nicht falsch einreiht in der Annahme, dass das Abbiegen doch möglich ist und dann muss man sich wieder umspuren um geradeaus weiterfahren zu können. Gerade innerhalb der Stadt sind die beiden Verkehrszeichen von sehr großer Bedeutung, um dicht befahrene Straßen zu entlasten. Denn wenn stets das Abbiegen möglich wäre, wird in er eigenen Fahrtrichtung der Verkehr ebenso aufgehalten wie auch der Gegenverkehr.

Bedeutung des Verbotszeichen

Verkehrszeichen Einbiegen nach rechts verbotenMan braucht sich nur vorstellen, was los ist, wenn auf einer Durchzugsstraße bei jeder zweiten Kreuzung Abbiegesituationen im fließenden Verkehr stattfinden würden. Sehr fließend ist der Verkehr dann nicht und deshalb wird das Abbiegen verboten, weil an bestimmten Kreuzungen das Zufahren zur anderen Straßenseite und dem Straßennetz dahinter ohnehin ermöglicht wird.

Das Abbiegen zu verbieten ist daher weniger eine Einschränkung der eigenen Möglichkeiten, als vielmehr eine Sicherstellung, dass der Verkehr normal funktionieren kann und nicht alle aufgehalten werden. Das Verkehrsaufkommen ist ohnehin so umfangreich geworden, dass in den Städten mit solchen Hilfsmitteln versucht werden muss, Stausituationen zu vermeiden.

Manchmal wird das Verbotszeichen Einbiegen nach links/rechts verboten auch dann eingesetzt, wenn man vermeiden will, dass viel Verkehr in ruhige Wohngebiete gelangt. Das kann passieren, wenn man dadurch eine Abkürzung erreicht, aber in kinderreichen Zonen ist dies unerwünscht und die Verkehrsberuhigung ist somit auch ein Thema dieses Verbotszeichens.

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Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.

Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.

Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.

Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.

Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.

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Verkehrszeichen Einbiegen verbotenArtikel-Thema: Verkehrszeichen Einbiegen verboten

Beschreibung: Das ⛔ Verkehrszeichen Einbiegen nach links verboten und das ✅ Verkehrszeichen Einbiegen nach rechts verboten sind Verbotszeichen im Straßenverkehr.

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