Während das Fahrverbot ein generelles ist, das für beide Fahrtrichtungen gilt, ist das Verkehrszeichen Einfahrt verboten zwar auch ein Verbotszeichen, aber es gilt nur für die Fahrtrichtung, in der man sich gerade bewegt. Würde man die gleiche Straße von der anderen Richtung befahren, dann wäre die Weiterfahrt in der Richtung sehr wohl möglich, denn so entstehen die Einbahnsysteme, die auch mit dem Verkehrszeichen Einbahn bekundet werden.
Die eine Richtung wird durch das Verkehrszeichen Einbahn als Einbahnstraße symbolisiert und die Nutzer dürfen weiterfahren. In der Gegenrichtung ist die Einfahrt durch das Verkehrszeichen Einfahrt verboten unterbunden, um Unfälle zu vermeiden, denn jene, die sich in einer Einbahn befinden, rechnen überhaupt nicht damit, dass es einen Gegenverkehr geben könnte. Obwohl dies nur bedingt ein Argument sein kann und darf, denn konzentriert muss man immer sein, es können ja auch Fußgänger die Straße queren.
Es gibt aber auch Ausnahmen und diese sind gesondert geregelt. So kann durch ein Zusatzschild hinzugefügt werden, dass Radfahrer gegen die Einbahn fahren dürfen. Auf dem Zusatzschild steht dann "ausgenommen Radfahrer". Das Problem ist, dass viele Radfahrer glauben, immer gegen die Einbahn fahren zu dürfen, doch das ist eine unrichtige Annahme. Wird man von der Polizei dabei beobachtet, gibt es eine Abmahnung oder auch Strafe.
Richtig ist vielmehr, dass man dies nur darf, wenn es extra angeführt wird. Bei manchen Einbahnen, wo genug Platz vorherrscht, hat man einen Radweg eingerichtet, der nur für die Fahrtrichtung gegen die normale Fahrtrichtung benützt werden darf. Fährt jemand mit dem Rad in Fahrtrichtung der Einbahn, dann ist die Straße wie gehabt zu benützen. Fährt man mit dem Fahrrad gegen die Richtung der Einbahn, dann ist der Radweg zu nutzen. Pfeilsymbole auf dem Fahrradstreifen zeigen das auch an, obwohl es leider dennoch nicht immer klappt und Leute in Fahrtrichtung Einbahn trotzdem am Radfahrstreifen unterwegs sind. Dabei ist die Regelung wichtig, um Unfälle zu vermeiden.
Eine andere Situation für das Zusatzschild ist bei Schienenfahrzeugen, zum Beispiel der Straßenbahn, gegeben, wenn diese gegen die Einbahn fährt. Auch hier wird das Verbotszeichen Einfahrt verboten durch die Zusatzinformation erweitert.
Ausgeführt ist bereits seine Konsequenz, nämlich das Unterlassen des Einfahrens in die Straße, an deren Beginn das Verkehrszeichen zu sehen ist. Das Zeichen ist ein wesentliches Werkzeug vor allem in den Städten mit Einbahnsystemen, weil wenn von der einen Seite zugefahren werden kann und darf, muss es von der anderen Seite her ein Fahrverbot geben, damit die Einbahn funktionieren kann. Meist sind die Straßen ohnehin so schmal, dass sich kein Plan B anbietet, weil zwei Fahrzeuge nebeneinander gar keinen Platz vorfinden.
Mit dem Hinweisschild Einbahn und dem Verbotsschild Einfahrt verboten kann man sehr einfach ein Straßensystem aufbauen, bei dem einmal von links nach rechts und dann wieder von rechts nach links die Straße benutzt werden kann, um das gewünschte Ziel in Seitengassen erreichen zu können.
Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.
Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.
Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.
Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.
Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.
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