Während das Fahrverbot ein generelles ist, das für beide Fahrtrichtungen gilt, ist das Verkehrszeichen Einfahrt verboten zwar auch ein Verbotszeichen, aber es gilt nur für die Fahrtrichtung, in der man sich gerade bewegt. Würde man die gleiche Straße von der anderen Richtung befahren, dann wäre die Weiterfahrt in der Richtung sehr wohl möglich, denn so entstehen die Einbahnsysteme, die auch mit dem Verkehrszeichen Einbahn bekundet werden.
Die eine Richtung wird durch das Verkehrszeichen Einbahn als Einbahnstraße symbolisiert und die Nutzer dürfen weiterfahren. In der Gegenrichtung ist die Einfahrt durch das Verkehrszeichen Einfahrt verboten unterbunden, um Unfälle zu vermeiden, denn jene, die sich in einer Einbahn befinden, rechnen überhaupt nicht damit, dass es einen Gegenverkehr geben könnte. Obwohl dies nur bedingt ein Argument sein kann und darf, denn konzentriert muss man immer sein, es können ja auch Fußgänger die Straße queren.
Es gibt aber auch Ausnahmen und diese sind gesondert geregelt. So kann durch ein Zusatzschild hinzugefügt werden, dass Radfahrer gegen die Einbahn fahren dürfen. Auf dem Zusatzschild steht dann "ausgenommen Radfahrer". Das Problem ist, dass viele Radfahrer glauben, immer gegen die Einbahn fahren zu dürfen, doch das ist eine unrichtige Annahme. Wird man von der Polizei dabei beobachtet, gibt es eine Abmahnung oder auch Strafe.
Richtig ist vielmehr, dass man dies nur darf, wenn es extra angeführt wird. Bei manchen Einbahnen, wo genug Platz vorherrscht, hat man einen Radweg eingerichtet, der nur für die Fahrtrichtung gegen die normale Fahrtrichtung benützt werden darf. Fährt jemand mit dem Rad in Fahrtrichtung der Einbahn, dann ist die Straße wie gehabt zu benützen. Fährt man mit dem Fahrrad gegen die Richtung der Einbahn, dann ist der Radweg zu nutzen. Pfeilsymbole auf dem Fahrradstreifen zeigen das auch an, obwohl es leider dennoch nicht immer klappt und Leute in Fahrtrichtung Einbahn trotzdem am Radfahrstreifen unterwegs sind. Dabei ist die Regelung wichtig, um Unfälle zu vermeiden.
Eine andere Situation für das Zusatzschild ist bei Schienenfahrzeugen, zum Beispiel der Straßenbahn, gegeben, wenn diese gegen die Einbahn fährt. Auch hier wird das Verbotszeichen Einfahrt verboten durch die Zusatzinformation erweitert.
Ausgeführt ist bereits seine Konsequenz, nämlich das Unterlassen des Einfahrens in die Straße, an deren Beginn das Verkehrszeichen zu sehen ist. Das Zeichen ist ein wesentliches Werkzeug vor allem in den Städten mit Einbahnsystemen, weil wenn von der einen Seite zugefahren werden kann und darf, muss es von der anderen Seite her ein Fahrverbot geben, damit die Einbahn funktionieren kann. Meist sind die Straßen ohnehin so schmal, dass sich kein Plan B anbietet, weil zwei Fahrzeuge nebeneinander gar keinen Platz vorfinden.
Mit dem Hinweisschild Einbahn und dem Verbotsschild Einfahrt verboten kann man sehr einfach ein Straßensystem aufbauen, bei dem einmal von links nach rechts und dann wieder von rechts nach links die Straße benutzt werden kann, um das gewünschte Ziel in Seitengassen erreichen zu können.
Das Autobahnnetz in Österreich umfasst einige sehr lange Routen wie die Westautobahn von Wien nach Salzburg oder die Südautobahn von Wien nach Kärnten sowie die Pyhrn Autobahn und die Tauern Autobahn, aber auch einige kürzere Strecken als Schnellverbindungen, zum Teil auch innerhalb eines Bundeslandes. Ergänzend wurden einige Schnellstraßen errichtet, um lange Strecken zügiger überwinden zu können. Ein wichtiger Punkt ist dabei aber, dass man eine gültige Vignette braucht, um überhaupt die Fahrt antreten zu dürfen.
Wie beim Straßenverkehr sonst auch gilt natürlich auch bei schnellerer Fahrt die Bedeutung und Anweisung der Verkehrszeichen. Es gibt insgesamt etwa 100 verschiedene Verkehrszeichen. In Österreich werden diese in fünf Bereiche untergliedert:
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