Neben dem Fahrverbot bei zu hohem Gesamtgewicht gibt es als Alternative noch das Fahrverbot, das sich auf die Achslast bezieht. Dieses Fahrverbot bezieht sich vor allem auf die schweren Fahrzeuge wie die Sattelschlepper, die eine Belastung für die Straße höheren Ausmaßes bedeuten und nicht jede Straße ist dafür ausgelegt.
Das Verkehrszeichen Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit über x Tonnen Achslast ist ein Verbotszeichen und aus der großen Gruppe der Fahrverbote, wobei die Tonnen im Verkehrszeichen mittels Zahlen angeführt werden und die Anzeige der Achse zeigt, dass nicht das Gesamtgewicht gemeint ist, sondern tatsächlich das Gewicht, das auf die einzelne Achse wirkt. Damit ist ein anderes Kriterium ausschlaggebend für die Frage, ob das Fahrverbot gilt oder nicht als bei einer reinen Gewichtsangabe.
Ist die Belastung für die Achse geringer als im Verkehrszeichen angeführt, ist das Fahrverbot nicht tragend und man darf die Straße weiterhin benutzen. Ist die Achslast höher, gilt das Fahrverbot jedoch und man muss sich eine andere Route überlegen. Das Kriterium für diese Maßnahme ist hauptsächlich die Gewichtsbelastung für den Straßenbelag.
Schwierige Straßen, kurvenreiche oder steile Straßen würden mit einem generellen Fahrverbot für Lastkraftwagen oder Anhänger belegt werden. Der reine Bezug auf die Achslast stellt eine Verbindung zum Gewicht dar, das auf die Straße wirkt. Verträgt die Straße nur eine bestimmte Belastung, wird der Einsatz dieses Fahrverbotes ab einer bestimmten Gewichtsgrenze erwogen.
Wann wird man sich so eine Maßnahme überlegen? Eine Möglichkeit besteht dann, wenn schwere Fahrzeuge einen kürzeren Weg wählen wollen, um Zeit und Kilometer zu sparen und dabei Straßen nutzen, die für diese Belastung nicht vorgesehen sind. Die Gefahr, dass die oberste Schicht des Straßenbelags ständig belastet und in weiterer Folge aufgebrochen wird, ist ein Kriterium. Auch der Straßenlärm kann ein Faktor sein, spielt normalerweise aber keine Rolle.
Das Verkehrszeichen ist aber meist der letzte Schritt, denn wenn man mit einem Sattelschlepper unterwegs ist, prüft man logischerweise schon vor der Fahrt, wo ein Passieren möglich ist und wo ein solches Verbot eingeführt sein könnte. In den meisten Fällen kennt man seine Route ohnehin und es kommt selten vor, dass man plötzlich und völlig überrascht vor dem Verkehrszeichen steht und die Fahrt abbrechen muss.
Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.
Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.
Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.
Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.
Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.
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