Das Fahrverbot gilt für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, auch für Radfahrer. Es gibt aber reduzierte Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge. Ein dem Fahrverbot nahekommendes Verkehrszeichen ist jenes vom "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge", das hier präsentiert wird. Es ist ein Verkehrszeichen, das zur Gruppe der Verbotszeichen gehört und durch eine Teilung in der Darstellung auffällt.
Die Teilung ist in Wirklichkeit eine Kombination aus zwei anderen Verbotszeichen, nämlich das Verkehrszeichen Fahrverbot für mehrspurge Kraftfahrzeuge und das Verkehrszeichen Fahrverbot für Motorräder. Ersteres wird in der oberen Hälfte, zweiteres in der unteren Hälfte angezeigt und damit werden die meisten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrverbot belegt.
Nur mit dem Fahrrad oder Moped ist die Straße noch befahrbar, alle anderen Fahrzeuge sind nicht zulässig. Dieses Fahrverbot kann generell gelten, es kann aber, wie viele andere Regelungen auch, an einen bestimmten Zeitrahmen gebunden sein, beispielsweise an die Nachtstunden, um für Lärmschutz zu sorgen und damit die Anrainer zu entlasten. Das ist bei dicht befahrenen Straßenzügen vielleicht eine Idee, es kann auch Grünanlagen mit Durchfahrtsstraßen betreffen, die zum Beispiel am Wochenende dieses Verbot vorsehen, damit Kinder sich frei bewegen können, ohne auf den Verkehr achten zu müssen.
Ist dies der Fall, dann gibt es eine Zusatztafel, die beispielsweise mit der Angabe "22-6 Uhr" darauf hinweist, dass in dieser Zeit die Straße nicht befahren werden darf. Häufig gilt das Fahrverbot aber generell. Man trifft das Verkehrzeichen am Ende einer regulären Straße an, die in einen Seitenweg übergeht. Dort kann man mit dem Rad weiterfahren, es sind aber auch viele Spaziergänger oder Wanderer anzutreffen und Autos oder Motorräder haben dort nichts mehr zu suchen und sind davor zu parken, will man auch an dem Weg teilhaben.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen man auf die Freizeit achtet und das Fahrverbot aussprechen muss oder will. Eine Möglichkeit ist etwa eine Grünanlage, durch die eine Straße führt, die man auch befahren darf. Aber genau diese Straße soll am Wochenende nicht befahren werden, weil dann sehr viele Kinder mit ihren Fahrrädern unterwegs sind. Während der Woche sitzen sie in der Schule und an den Nachmittagen müssen sie ein wenig besser aufpassen, aber am Wochenende sind sie in großer Zahl unterwegs und da ist es nicht gut, wenn Autos oder Motorräder ihren Weg kreuzen. In so einem Fall wird das Verkehrszeichen genutzt, um die Straße für das Wochenende zu sperren - auf beiden Seiten der Durchfahrt natürlich.
Eine andere Überlegung ist, dass man das Verkehrszeichen Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge nutzt, um in der Nacht für mehr Ruhe zu sorgen. Das ist vor allem dann ein Schutz der Anrainer und auch dann wird mit dem üblichen 22 - 6 Uhr Hinweis per Zusatztafel die Nutzung der Straße gesteuert.
Im Gegensatz zum generellen Fahrverbot sind die Nutzer von Fahrrädern nicht betroffen. Beim ersten Beispiel mit der Grünanlage sind sie selbst in ihrer Freizeit eben dort unterwegs und beim zweiten Beispiel machen sie nicht viel Lärm und können die Straße sogar leichter nutzen, weil der restliche Verkehr ausgeschlossen ist.
Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.
Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.
Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.
Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.
Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.
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