Im Stadtverkehr kennt man mittlerweile vielerorts die Busspur, die es Autobussen möglich macht, schneller von Station zu Station zu fahren. Das genaue Gegenteil dieser Verkehrsmaßnahme ist das Fahrverbot für Omnibusse, die statt der bevorzugten Spur die Nutzung generell für bestimmte Straßenstücke ausschließt.
Angezeigt wird dieses Fahrverbot durch das gleichnamige Verkehrszeichen Fahrverbot für Omnibusse. In vielen Fällen ist das Verkehrszeichen dann eingesetzt, wenn die Straße für einen Bus nicht breit genug ist und ein Passieren ohne Behinderung des übrigen Straßenverkehrs schlichtweg nicht möglich erscheint. Dann sperrt das Verkehrszeichen, das zur Gruppe der Verbotszeichen gehört, die Weiterfahrt für diese Fahrzeuge.
Ähnlich wie bei Anhänger oder auch bei den Lastkraftwagen kennt man aber auch bei den Omnibusse zusätzliche Informationen, die das Fahrverbot einschränken können. Dazu zählt die Zusatztafel, die sich auf die Länge des Omnibusses bezieht. Ist ein Bus kürzer als angegeben, gilt das Fahrverbot nicht und der Straßennutzung steht nichts im Wege. Ist der Bus hingegen genauso lang wie angegeben oder länger, dann gilt das Fahrverbot natürlich.
Auch das Gewicht kann angegeben sein und das System wiederholt sich - bis zum angegebenen höchstzulässigen Gesamtgewicht ist eine Durchfahrt möglich, andernfalls gilt das Fahrverbot.
Das Verkehrszeichen ist eines jener, die seltener anzutreffen sind. Die öffentlichen Busse in den Städten haben ohnehin ihre Routen und weichen davon nicht ab, sodass es hier kein Thema ist. Eine denkbare Variante ist dort gegeben, wo man durch zu viele Touristenbusse Probleme bekam und daher eine Sperre ausgesprochen hat. Ebenfalls denkbar ist der Einsatz in einer Abkürzung, die Busfahrer gerne gewählt haben und die zu Verkehrsproblemen geführt haben. Dann sperrt man die Durchfahrt und beschleunigt den normalen PKW-Verkehr.
Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.
Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.
Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.
Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.
Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.
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