Im Straßenverkehr hat man viele Möglichkeiten geschaffen, die das Radfahren erleichtern sollten, vor allem in den großen Städten. Das macht auch Sinn, weil je mehr Leute mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, umso weniger Autos belasten den Straßenverkehr. Abgesehen davon ist es gesünder, wenn man sich mit dem Rad bewegt, statt den Motor arbeiten zu lassen. Radwege und Radfahrerüberfahrten sind Maßnahmen, die das Fahren per Rad erleichtern können.
Aber nicht überall ist das Radfahren erlaubt und damit ist nicht nur der Irrglaube gemeint, dass man gegen die Fahrrichtung jeder Einbahn fahren darf. Das hier gezeigte Verkehrszeichen Fahrverbot für Fahrräder untersagt das Radfahren für diese Straße oder auch diesen Gehsteig. Es handelt sich um ein Verkehrszeichen aus der Gruppe der Verbotszeichen.
Das Verkehrszeichen steht aber auch manchmal mit einem Radweg in Verbindung. Es gibt die Situation, dass ein breiter Radweg angelegt wurde, aber die Radfahrerinnen und Radfahrer neigen manchmal dazu, auf der anderen Gehsteigseite zu fahren, wo jederzeit jemand aus seinem Gartentor treten könnte und Unfallsituationen heraufbeschworen werden. Am Beginn dieses Gehsteiges ist daher die Auszeichnung als Fahrverbot für Radfahrer durchaus eine Lösung, diese Situation zu entschärfen. Und in Wirklichkeit sollte das auch kein Thema sein, denn der einzige Grund, warum man die falsche Seite wählt, wo es auf dem Radweg ohnehin bequemer wäre, ist, dass man nicht die Geduld hat, eine Ampelregelung zu waren, um die Straße überqueren zu können.
Es kann auch vorkommen, dass auf der Straße das Verkehrszeichen angebracht wird, weil man nicht will, dass die Radfahrer auf der Straße unterwegs sind, wenn es zwei Meter weiter einen eigenen Radweg gibt. Die Trennung von Autoverkehr und Radverkehr macht durchaus Sinn, weil es dann zu weniger Schwierigkeiten und zu einem flüssigeren Verkehr kommen kann.
Eine andere Situation kann eintreten, wenn ein Radweg endet, es aber noch ein weiteres Stück des Weges geben würde, wo das Radfahren verboten ist. Generell gilt, dass man das Rad dann schieben darf, aber fahren darf man damit nicht.
Dass Radfahren auf Autobahnen und ähnlichen Straßen verboten ist, ist ohnehin rechtlich und damit in der Straßenverkehrsordnung geklärt. Dort findet man das Verbotsschild auch gar nicht. Grundvoraussetzung für die Nutzung der Autobahn ist ohnehin ein Kraftfahrzeug, das zumindest 60 km/h schnell bewegt werden kann.
Das Autobahnnetz in Österreich umfasst einige sehr lange Routen wie die Westautobahn von Wien nach Salzburg oder die Südautobahn von Wien nach Kärnten sowie die Pyhrn Autobahn und die Tauern Autobahn, aber auch einige kürzere Strecken als Schnellverbindungen, zum Teil auch innerhalb eines Bundeslandes. Ergänzend wurden einige Schnellstraßen errichtet, um lange Strecken zügiger überwinden zu können. Ein wichtiger Punkt ist dabei aber, dass man eine gültige Vignette braucht, um überhaupt die Fahrt antreten zu dürfen.
Wie beim Straßenverkehr sonst auch gilt natürlich auch bei schnellerer Fahrt die Bedeutung und Anweisung der Verkehrszeichen. Es gibt insgesamt etwa 100 verschiedene Verkehrszeichen. In Österreich werden diese in fünf Bereiche untergliedert:
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