Das Fahrverbot für bestimmte Straßenstücke oder ganze Straßen kann für verschiedene Verkehrsteilnehmer ausgesprochen werden, zum Beispiel Autos, Autos mit Anhänger oder Motorräder. Es kann aber auch ein technisches Fahrverbot eingeführt werden, das sich auf die Breite oder Höhe des Fahrzeuges bezieht. Ein solches gibt es auch für das Gesamtgewicht.
Das Verkehrszeichen Fahrverbot für Fahrzeuge mit über x Tonnen Gesamtgewicht gehört zur Gruppe der Verbotszeichen und zeigt mittels Zahlen, wie hoch das zulässige Gesamtgewicht sein darf, dass man die Straße passieren kann. Liegt das zulässige Gesamtgewicht über dem angeführten Wert des Verkehrszeichens, dann gilt das Fahrverbot. Ist das Gesamtgewicht geringer, darf man die Straße benutzen und die Fahrt so fortsetzen, wie das ursprünglich geplant war, unabhängig davon, ob man Waren zustellt oder einen Ausflug durchführt.
Ein solches Fahrverbot findet man häufiger bei Brücken und ähnlichen Straßenbereichen, wo die Belastung eingeschränkt werden muss, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Eine kleine Brücke, die von der Landstraße abzweigt, muss nicht zwangsläufig für Sattelschlepper geeignet sein und das vorgeschriebene Gesamtgewicht kann auch geringer gewählt werden, sodass auch manchmal PKW-Fahrer sich einem Fahrverbot gegenübersehen.
Gerade bei Brücken werden die Belastungsgrenzen regelmäßig überprüft und die Statik hinterfragt, um das Fahrverbot selbst zu prüfen bzw. die Sicherheit zu gewährleisten. Auf den Hauptverbindungen wird man kaum ein Problem vorfinden können, aber die Nebenstrecken sind zu hinterfragen. Deshalb sind die LKW´s auch meist auf den Autobahnen und wichtigsten Strecken unterwegs, um keine Überraschungen zu erleben.
Ein solches Fahrverbot kann auch bei außergewöhnlichen Situationen anzutreffen sein, wenn etwa eine Hochwassersituation gegeben war und danach die Straße gefährdet ist. Leichte Fahrzeuge dürfen noch durchfahren, schwere Fahrzeuge müssen auf die Durchfahrt verzichten. Aber meist wird man die Straße aus Sicherheitsgründen komplett sperren, bis man überzeugt davon ist, dass die Substanz wieder so hergestellt ist, wie dies vor dem Unwetter der Fall war.
Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.
Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.
Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.
Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.
Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.
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