Zur Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen zählt auch das Verkehrszeichen Fahrverbot für die Lastkraftfahrzeuge, wie es offiziell heißt. "Fahrverbot für LKW" ist umgangssprachlich öfter verwendet und umschreibt die gleiche rechtliche Situation, nämlich ein Fahrverbot für die schweren Fahrzeuge, wobei dieses Fahrverbot relativiert werden kann.
Generell bedeutet das Verkehrszeichen Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge, dass eine Durchfahrt mit dem LKW nicht zulässig ist. Ist dieses Verkehrszeichen ohne Zusatztafel aufgestellt, gilt es für jedes Fahrzeug, das als Lastkraftwagen definiert ist. Ein solches Fahrverbot kann aus Gründen des Lärmschutzes ausgesprochen werden, es kann aber auch Gründe in der Beschaffenheit der Straße geben, beispielsweise eine sehr enge Straße oder eine gefährliche Bergstraße. Auch bei Brücken, die nur für eine bestimmte Belastung vorgesehen ist, ist ein solches Fahrverbot denkbar.
Das Fahrverbot ist daher eine Maßnahme aus verschiedenen Gründen, meist aus Gründen der Sicherheit. Wenn eine Straße die Belastung nicht langfristig tragen kann, macht es keinen Sinn, wenn die schweren Fahrzeuge durchfahren. Denn es ist auch zu berücksichtigen, dass nicht ein LKW hier durchfahren würde, sondern viele weitere und das hat natürlich für den Bodenbelag, für die Substanz der Straße und damit auch für die Anrainer und die Gemeinden Konsequenzen, wenn stets die Straße saniert werden müsste.
Alternativ zum generellen Fahrverbot gibt es zusätzliche Möglichkeiten, um das Verbot einzuschränken. Das Fahrverbot kann mit einer Gewichtsangabe ausgestattet werden. Damit wird ausgedrückt, dass nur Lastkraftfahrzeuge die Straße nutzen dürfen, wenn sie maximal das angegebene Gesamtgewicht aufweisen. Ist das höchste zulässige Gesamtgewicht höher als auf dem Verkehrsschild angeführt, ist die Nutzung der Straße verboten und man muss sich eine andere Route suchen.
Eine weitere Einschränkung kann durch die Länge erfolgen. Das Fahrverbot kann auch so definiert werden, dass ein LKW nur dann die Straße benutzen darf, wenn die angeführte Länge nicht überschritten wird. Kürzere LKW´s dürfen weiterfahren, längere müssen auf die Straße verzichten.
Gewicht und Länge haben oft ihren Grund in der Beschaffenheit der Straßenverhältnisse. Enge Stadtdurchfahrten können für lange LKW zum Problem werden und würden dann natürlich die anderen Verkehrsteilnehmer auch blockieren. Zu beachten ist bei der Länge, dass die gesamte Einheit gilt, also bei einem LKW mit Anhänger zählt nicht nur die Zugmaschine als Kriterium sondern die Zugmaschine samt Anhänger.
Gerade das Problem mit den Stadtdurchfahrten versucht man mit Umfahrungen zu lösen, um die Transportwege der LKW nicht zu behindern und andererseits die Belästigung durch Lärm für die Menschen zu reduzieren. Das ist natürlich nicht immer möglich. Es ist allerdings auch so, dass die Fahrzeuglenker die entsprechenden Spielregeln kennen und deshalb ist man meist auf der Hauptroute unterwegs, also auf der Autobahn oder der Schnellstraße. Dort gibt es Verbote dieser Art nicht und gerade bei langen Zustellfahrten wird über diese Straßenzüge agiert.
Aber man muss Lebensmittel und andere Waren auch in den Gemeinden zustellen können und dort ist dann die Frage, wo es zulässig ist und wie die Zufahrt gelingen kann, wenn man mit einem schweren und/oder langen Fahrzeug unterwegs ist. Dass man keine schwierigen Bergstraßen wählt ist auch klar, weil man sich ja selbst nicht in Probleme bringen möchte.
Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.
Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.
Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.
Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.
Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.
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