Neben der Beurteilung der Straßenlage, die zu einem Fahrverbot führen kann wie Brücken mit geringerer Belastungsgrenze oder engen oder steilen Straßen ist auch die Art und Weise des Fahrzeuges mit ein Grund, warum ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Ein solches Fahrzeug kann ein Tank-LKW sein, im Gesetz als Tanklastkraftwagen definiert.
Diese Fahrzeuge dürfen nicht überall unterwegs sein, zum Teil, weil es die Straßen nicht zulassen, zum Teil, weil man die Gefahr für die nähere Umgebung reduzieren möchte. Daher gibt es das Verkehrszeichen Fahrverbot für Tankkraftfahrzeuge, das allerdings immer mehr vom Verkehrszeichen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern abgelöst wurde.
Generell gilt beim Fahrverbot für Tankkraftfahrzeuge, dass die Benutzung der Straße nur zulässig ist, wenn man weniger als 1.000 Liter gefährlicher und/oder entzündbarer Flüssigkeiten transportiert. Hat man mehr Flüssigkeiten geladen, gilt das Fahrverbot. Die Ausnahme ist Treibstoff für den eigenen Antrieb bis zu einer Menge von 300 Liter.
Aufgrund der Neuregelung der Gefahrenguttransporte wurde schon 1998 beschlossen, dass dieses Verkehrszeichen nicht mehr verwendet werden soll, es findet sich aber noch in so ziemlich allen Listen von Verkehrszeichen. Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung war der §52 7d, der aber entfallen ist.
Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.
Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.
Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.
Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.
Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.
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