Neben der Beurteilung der Straßenlage, die zu einem Fahrverbot führen kann wie Brücken mit geringerer Belastungsgrenze oder engen oder steilen Straßen ist auch die Art und Weise des Fahrzeuges mit ein Grund, warum ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Ein solches Fahrzeug kann ein Tank-LKW sein, im Gesetz als Tanklastkraftwagen definiert.
Diese Fahrzeuge dürfen nicht überall unterwegs sein, zum Teil, weil es die Straßen nicht zulassen, zum Teil, weil man die Gefahr für die nähere Umgebung reduzieren möchte. Daher gibt es das Verkehrszeichen Fahrverbot für Tankkraftfahrzeuge, das allerdings immer mehr vom Verkehrszeichen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern abgelöst wurde.
Generell gilt beim Fahrverbot für Tankkraftfahrzeuge, dass die Benutzung der Straße nur zulässig ist, wenn man weniger als 1.000 Liter gefährlicher und/oder entzündbarer Flüssigkeiten transportiert. Hat man mehr Flüssigkeiten geladen, gilt das Fahrverbot. Die Ausnahme ist Treibstoff für den eigenen Antrieb bis zu einer Menge von 300 Liter.
Aufgrund der Neuregelung der Gefahrenguttransporte wurde schon 1998 beschlossen, dass dieses Verkehrszeichen nicht mehr verwendet werden soll, es findet sich aber noch in so ziemlich allen Listen von Verkehrszeichen. Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung war der §52 7d, der aber entfallen ist.
Das Autobahnnetz in Österreich umfasst einige sehr lange Routen wie die Westautobahn von Wien nach Salzburg oder die Südautobahn von Wien nach Kärnten sowie die Pyhrn Autobahn und die Tauern Autobahn, aber auch einige kürzere Strecken als Schnellverbindungen, zum Teil auch innerhalb eines Bundeslandes. Ergänzend wurden einige Schnellstraßen errichtet, um lange Strecken zügiger überwinden zu können. Ein wichtiger Punkt ist dabei aber, dass man eine gültige Vignette braucht, um überhaupt die Fahrt antreten zu dürfen.
Wie beim Straßenverkehr sonst auch gilt natürlich auch bei schnellerer Fahrt die Bedeutung und Anweisung der Verkehrszeichen. Es gibt insgesamt etwa 100 verschiedene Verkehrszeichen. In Österreich werden diese in fünf Bereiche untergliedert:
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