Sie sind hier: Startseite -> Wirtschaft -> Versicherungslexikon -> Gebündelte Versicherung
Um das große Angebot an Versicherungsleistungen übersichtlicher zu gestalten, aber auch um so manchen bürokratischen Aufwand zu reduzieren, werden verschiedene Versicherungsangebote in einer Einheit auf den Markt gebracht. Man spricht dann von einer gebündelten Versicherung.
Ein praktisches Beispiel ist die Haushaltsversicherung und die Glasschutzversicherung. Beides zusammen macht Sinn, trotzdem handelt es sich um individuelle Versicherungsangebote, die aber als gebündelte Versicherung dem Kunden präsentiert werden. Für Versicherungsnehmer hat die gebündelte Versicherung den Vorteil, dass man mehrere Leistungen mit einem Vertrag erhält, für die Versicherung spielt es keine so große Rolle, denn rechtlich sind die beiden genannten Versicherungen trotzdem individuelle Leistungen.
Allerdings stimmt das auch nicht so ganz, denn für das Versicherungsunternehmen ist der Arbeitsaufwand geringer, wenn man eine Zahlung überprüfen muss statt deren zwei Stück. Auch für den Versicherungsnehmer ist die einmalige Zahlung eine Vereinfachung bei gleicher Leistung im Rahmen des Versicherungsvertrages.
Ein andere Beispiel ist eine Unfallversicherung und eine Rechtsschutzversicherung. Auch diese beiden Versicherungsformen werden gerne als gebündelte Versicherung angeboten. Es gibt viele solcher Varianten, die Versicherungspakete bilden, um mehr Überblick über die Möglichkeiten des finanziellen Schutzes zu erlangen.
Die gebündelte Versicherung macht vor allem dann Sinn, wenn gleiche oder ähnliche Situationen zusammengeführt werden können. Die Haushaltsversicherung und die Glasschutzversicherung sind eine solche sinnvolle Kombination. Mittlerweile gibt es viele Mietverträge, in denen eine Auflage sogar darin besteht, das Mieterinnen und Mieter einer Haushaltsversicherung abschließen müssen, die bestimmte zusätzliche Schadensfälle beinhaltet. Glasschutz kann eine solche Auflage sein, Blitzschlag oder Wasserschäden sind ebenfalls oft genannt.
Die Begriffe rund um die Versicherungen kann man in bestimmte Kategorien untergliedern. Der erste Punkt sind die Spielregeln und die lauten beim Versicherungsvertrag Allgemeine Versicherungsbedingungen oder auch AVB. Sie sind die rechtliche Grundlage, zu denen individuelle Fragestellungen gehören wie etwa die begünstigte Person, die dann wirklich das Geld beziehen kann (bei einer Lebensversicherung zum Beispiel). Wesentlich ist auch die Finanzmarktaufsicht oder FMA als Kontrollorgan in Versicherungsfragen und auch das Verständnis für den Grundsatz der Versicherungen - die Gefahrengemeinschaft.
Auch die persönlichen Notwendigkeiten gilt es zu klären. Schadensbedarf ist etwa die Umschreibung für die sinnvolle Höhe zur Abdeckung, etwa bei einer Haushaltsversicherung. Dazu gehört die Risikoeinschätzung und auch die Deckung ist ein wichtiger Begriff.
Neben den allgemeinen Informationen und rechtlichen Spielregeln sind auch die finanziellen Möglichkeiten und Zuschläge zu beachten. Auch die Art der Versicherung spielt eine Rolle. Nicht Lebensversicherung und Autoversicherung, sondern zum Beispiel die Falle der Doppelversicherung oder auch eine Versicherung als Zusatzversicherung.
Eine weiterer großer Bereich bei den Versicherungsbegriffen ist mit dem eigentlichen Schadensfall gegeben. Der Schadensfall wird gemeldet und dann gilt es zu klären, ob ein Leistungsfall aus Sicht der Versicherung überhaupt vorliegt. Die Kausalität und der Regress sind zwei Definitionen, die dabei oftmals wichtig werden können.
Themenseiten
Freizeit
Veranstaltungen
Unterhaltung
Freizeit/Urlaub
Hobbys
Leben und Alltag
Auto / Verkehr
Wetter / Natur
Lebensmittel
Bauernmarkt
Gartenlexikon
Wohnlexikon
Modelexikon
Wirtschaft und Gesellschaft
Wirtschaft
Politik/Bildung