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Warum schließt eigentlich ein Mensch eine Versicherung ab. So selten passiert etwas, das müsste sich doch anders auch beheben lassen können. Aber die Unsicherheit, dass doch etwas sein kann, führt dazu, dass man Versicherungen abschließt und sich dann wohler fühlt. Diese Überlegung führt zum Begriff der Gefahrengemeinschaft.
Der Begriff Gefahrengemeinschaft ist in der Versicherungsbranche wesentlich. Wenn die Menschen keine Angst vor dem Vorfall X hätten, würden sie sich dagegen nicht versichern lassen. Die Gefahrengemeinschaft bildet dabei die Summe der Menschen, die ein ähnliches Szenario befürchten und daher bereit sind, gegen Geld Schutz bei einem Versicherungsunternehmen zu suchen.
Ein praktisches Beispiel: die Haushaltsversicherung ist ein Angebot der Versicherer, im Falle eines Schadens in den eigenen vier Wänden für finanziellen Ausgleich zu sorgen. Eine historische Vase kann dadurch nicht zurückgeholt werden, aber der Schaden lässt sich finanziell beheben. Die Sorge, dass in den eigenen vier Wänden etwas passieren könnte, ist die Motivation, das Angebot der Haushaltsversicherung anzunehmen.
Würde nur Frau Müller diese Sorge haben, wäre die Haushaltsversicherung für das Versicherungsunternehmen nicht rentabel. Es gibt aber viele Menschen, die die gleichen Gedanken haben und diese bilden daher die Gefahrengemeinschaft, also eine Gruppe (in dem Fall eine große Gruppe) von Menschen, die sich finanziell vor Schäden im Haushalt absichern wollen.
Wirtschaftlich gesehen kann man die Gefahrengemeinschaft auch als Zielgruppe eines Versicherungsunternehmens für eine bestimmte Versicherungsart interpretieren. Diese Gefahrengemeinschaft wird viel eher bereit sein, eine Versicherung abzuschließen, als Menschen, die keine Sorgen haben, dass im Eigenheim etwas passieren könnte.
Die Begriffe rund um die Versicherungen kann man in bestimmte Kategorien untergliedern. Der erste Punkt sind die Spielregeln und die lauten beim Versicherungsvertrag Allgemeine Versicherungsbedingungen oder auch AVB. Sie sind die rechtliche Grundlage, zu denen individuelle Fragestellungen gehören wie etwa die begünstigte Person, die dann wirklich das Geld beziehen kann (bei einer Lebensversicherung zum Beispiel). Wesentlich ist auch die Finanzmarktaufsicht oder FMA als Kontrollorgan in Versicherungsfragen und auch das Verständnis für den Grundsatz der Versicherungen - die Gefahrengemeinschaft.
Auch die persönlichen Notwendigkeiten gilt es zu klären. Schadensbedarf ist etwa die Umschreibung für die sinnvolle Höhe zur Abdeckung, etwa bei einer Haushaltsversicherung. Dazu gehört die Risikoeinschätzung und auch die Deckung ist ein wichtiger Begriff.
Neben den allgemeinen Informationen und rechtlichen Spielregeln sind auch die finanziellen Möglichkeiten und Zuschläge zu beachten. Auch die Art der Versicherung spielt eine Rolle. Nicht Lebensversicherung und Autoversicherung, sondern zum Beispiel die Falle der Doppelversicherung oder auch eine Versicherung als Zusatzversicherung.
Eine weiterer großer Bereich bei den Versicherungsbegriffen ist mit dem eigentlichen Schadensfall gegeben. Der Schadensfall wird gemeldet und dann gilt es zu klären, ob ein Leistungsfall aus Sicht der Versicherung überhaupt vorliegt. Die Kausalität und der Regress sind zwei Definitionen, die dabei oftmals wichtig werden können.
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