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Im Normalfall spricht man beim Straßenverkehr von zu hoher Geschwindigkeit, von Tempolimit, Fahrsicherheit und ähnlichen Überlegungen und Regelungen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung als Verbotszeichen ist eine der bekannten Maßnahmen, um den Verkehr auszubremsen, vor allem auch in dichter besiedelten Gebieten oder bei Baustellensituationen. Doch es gibt auch das Gegenteil, was weniger bekannt ist.
Und dieses Gegenteil ist das Verkehrszeichen vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit, das seltener anzutreffen ist und zur Gruppe der Gebotszeichen zählt. Das Verkehrszeichen ist wie alle anderen Gebotszeichen auch mit blauem Hintergrund ausgestattet und zeigt in Zahlen die Geschwindigkeit, die man auf alle Fälle aufweisen muss.
Es ist also kein Hinweis für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sondern die Pflicht, diese Geschwindigkeit zumindest zu wählen. Schneller darf man auf jeden Fall fahren, aber nicht langsamer. Damit soll in bestimmten Verkehrssituationen vermieden werden, dass der Verkehr ausgebremst wird und dass ein flüssiges Weiterkommen gewährleistet wird. Solche Situationen sind gegeben, wenn man zum Beispiel auf einer Straße 60 fahren darf, aber jemand nur mit 20 sein Fahrzeug bewegt. Gibt es dazwischen eine Kurve und man kommt schneller um die Ecke, kann man einen Auffahrunfall verursachen. Deshalb ist die Mindestgeschwindigkeit ein Konzept, um solche Situationen zu vermeiden.
Aufgehoben wir die Pflicht durch das Verkehrszeichen Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit, das durch einen diagonalen roten Strich ersichtlich ist. Die Pflicht zur erwähnten Geschwindigkeit ist auch aufgehoben, wenn die Wetterbedingungen schwierig sind. Bei Schnee, Glatteis oder schlechter Sicht muss man sich an das Gebot natürlich nicht halten.
Vor allem ist das Verkehrszeichen aber ein großes Thema, um negative Überraschungen zu vermeiden. Wenn man auf der Autobahn unterwegs ist, rechnet man nicht mit einem Fahrzeug, das sehr langsam fährt. Natürlich kann es ein technisches Problem geben und man war noch nicht schnell genug am Pannenstreifen, aber normalerweise reisen alle Teilnehmer ob geschäftlich oder privat mit einer höheren Geschwindigkeit. Deshalb dürfen auch Fahrzeuge unter 60 km/h Höchstgeschwindigkeit nicht auf der Autobahn fahren. Fährt man nun mit 110 km/h und trifft auf ein Fahrzeug, das mit 20 km/h fährt, wird es extrem gefährlich. Und mit dem Gebotszeichen Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit will man genau solche Situationen unterbinden.
Eine wesentliche Gruppe bei den Gebotszeichen ist mit der Strecke verbunden. Dazu gehört die vorgeschriebene Fahrtrichtung ebenso wie etwa das Umkehrgebot und die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Das Gebot zur Verwendung der Schneeketten zählt auch dazu.
Die zweite Gruppe der Verkehrszeichen bei den Geboten betrifft spezielle Wege. Das gilt für den Gehweg ebenso wie auch für die Kombination von Gehweg und Radweg und auch Radweg sowie den Reitweg. Speziell an Fußgänger richtet sich das Gebot, die Unterführung zu nutzen.
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