Häufiger als geglaubt kommt man zu der Situation, dass man eine regelmäßige Dienstleistung oder regelmäßige Produkte nicht mehr haben möchte oder es einfach finanziell auch nicht mehr eine Option ist. Dann muss man Probepackungen, Magazine und andere Aktionen abbestellen und das sollte immer schriftlich erfolgen - wobei das E-Mail auch hier bereits ein wichtiges Medium geworden ist. Verschiedene Situationen können auch dazu führen wie zum Beispiel der Umzug und damit eine neue Adresse.
Wichtig ist dabei, dass man im Text genau angibt, worum es geht, welche Kundendaten es gibt und auch Details zur Abbestellung. Die kann ja zum Ende einer Periode erfolgen oder auch frühzeitig gewünscht sein. Das hängt auch von den Vereinbarungen ab, zu denen das Abo erfolgt ist.
Die Abbestellung ist eine Form des Schriftverkehrs, die man nicht so präsent hat wie etwa die Bestellung oder eine Anfrage, aber sie ist rechtlich wichtig. Denn wenn man ein Abo nicht abbestellt, wird es automatisch verlängert - bei Zeitschriften etwa um ein Jahr. Auch beim Internetanbieter ist die Abbestellung notwendig und als Beweismittel sollte immer der schriftliche Weg gewählt werden. Das gilt auch für jene Situationen, in denen man Beispielpackungen erhält, denn die nerven vielleicht auch irgendwann und man möchte sie nicht mehr beziehen müssen.
Daher gilt es, diesen Wunsch zu formulieren und das bedeutet, dass man mit seinem Namen und seiner Kundennummer kundtut, dass man die Leistung einstellen möchte. Abos werden fast nur noch digital per E-Mail gekündigt, andere Dienstleistungen kann man wohl per Telefon auch beenden, aber als Bestätigung sollte auf jeden Fall ein Brief oder ein E-Mail geschrieben werden.
Abbestellung schreiben ist keine Kunst, wird aber oft vergessen und dann verpasst man Fristen und muss noch ein Jahr weiterzahlen, was ärgerlich ist. Die Abbestellung bei Abo ist ein sehr häufiger Fall, weil man schnell ein Magazin bestellt hat oder auch eine Tageszeitung und sie nicht mehr lesen möchte. Daher ist die Abbestellung einer Zeitung ebenfalls eine häufigere Angelegenheit im privaten, aber auch im unternehmerischen Schriftverkehr.
Andere Situationen betreffen die Abbestellung der Katalogzusendung, da man einmal zugestimmt hat, aber jetzt die Produkte nicht mehr mag oder vielleicht einfach auch, weil man wegziehen wird. Gleiches gilt für die Abbestellung von Probepackungen, die man einmal als Angebot erhalten hat aber nicht mehr wünscht.
Wichtig ist aber auch der umgekehrte Fall, nämlich die Antwort auf eine Abbestellung, wenn die Kundin oder der Kunde diese geschrieben hat. So wird klar, dass man das Ersuchen um Einstellung der Zusendung gesehen hat und entsprechend handelt.
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