Situationen verändern sich und das gilt auch für das Kundeninteresse. Selbst langjährige Kundinnen und Kunden haben irgendwann kein Interesse mehr an der Zusendung des dicken Kataloges oder eines Magazins, das lange gelesen wurde. Das muss der Anbieter aber wissen und daher braucht es eine schriftliche Abbestellung, wobei es unterschiedliche Situationen gibt. Dazu zählt das Abbestellen eines Abos, was eine andere Situation darstellt als das Abbestellen eines Kataloges.
Denn im ersteren Fall zahlt man üblicherweise für das Abo und möchte natürlich keine weiteren Kosten eingehen, weshalb es nicht nur ein Abbestellen, sondern auch ein Kündigen des Abonnements darstellt. Im zweiteren Fall erhält man gratis Werbezuschriften, meist in Form von Kataloge oder Produkthefte, die man nicht mehr wünscht. Die Information ist für den Anbieter auch wichtig, denn gerade die Kataloge sind sehr teuer in der Herstellung. Daher werden auch Überprüfungen durchgeführt, welche Kundinnen und Kunden regelmäßig bestellen. Diese werden eher mit den Informationen ausgestattet als Leute, die schon lange nicht mehr eingekauft haben.
All diese Situationen des Abbestellens müssen aber schriftlich erledigt werden, wobei heutzutage ein E-Mail häufig völlig ausreicht. Doch auch dort ist der richtige Schriftverkehr wichtig, damit die Abbestellung zum einen an die richtige Adresse gelangt und zum anderen die Daten vollständig sind, um auch die Erledigung zu garantieren. Gerade bei Kundendaten oder Abo-Nummer ist die Angabe sehr hilfreich, weil dann die Anbieter wissen, wer überhaupt gemeint ist.
Name, Kundennummer und bei einem Abo auch die Abo-Nummer sind die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Erledigung. Wichtig ist aber auch der umgekehrte Weg der Bestätigung, dass man die Kündigung oder Abbestellung erhalten hat.
Abbestellung schreiben ist keine Kunst, wird aber oft vergessen und dann verpasst man Fristen und muss noch ein Jahr weiterzahlen, was ärgerlich ist. Die Abbestellung bei Abo ist ein sehr häufiger Fall, weil man schnell ein Magazin bestellt hat oder auch eine Tageszeitung und sie nicht mehr lesen möchte. Daher ist die Abbestellung einer Zeitung ebenfalls eine häufigere Angelegenheit im privaten, aber auch im unternehmerischen Schriftverkehr.
Andere Situationen betreffen die Abbestellung der Katalogzusendung, da man einmal zugestimmt hat, aber jetzt die Produkte nicht mehr mag oder vielleicht einfach auch, weil man wegziehen wird. Gleiches gilt für die Abbestellung von Probepackungen, die man einmal als Angebot erhalten hat aber nicht mehr wünscht.
Wichtig ist aber auch der umgekehrte Fall, nämlich die Antwort auf eine Abbestellung, wenn die Kundin oder der Kunde diese geschrieben hat. So wird klar, dass man das Ersuchen um Einstellung der Zusendung gesehen hat und entsprechend handelt.
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