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Eine weitere Möglichkeit für die Werbung von neuen Produkten ist das Versenden von Probepackungen, die manche Unternehmen anbieten. Als Kundin oder Kunde kann man sich eintragen lassen und erhält automatisch Probeexemplare zum Testen. Wer das nicht mehr mag, muss das Unternehmen informieren und dies sollte auf schriftlichem Wege erfolgen.
Diese Aktion passiert gar nicht so selten, weil oft bei einer Bestellung vor allem online ein Häkchen automatisch gesetzt wird, ob man weitere Informationen erhalten will. Die meisten lassen die Einstellung so und damit hat das Unternehmen das Recht, Probepackungen zu übermitteln. Erst beim Abbestellen der Probepackungen endet die Geschichte, was schriftlich erfolgen sollte.
Beachten muss man, dass man bei der Abbestellung die notwendigen Informationen und Daten anführt, damit der Anbieter etwas damit anfangen kann. Dazu gehört auf jeden Fall die Kundennummer und der Name, aber gut ist es auch, eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse anzuführen, damit man für Rückfragen erreichbar ist.
Nachstehend finden Sie eine Mustervorlage für die Abbestellung von Probepackungen, wie der Schriftverkehr aussehen könnte.
Abbestellung der Probepackungen (Kundennummer xx)
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit geraumer Zeit senden Sie mir regelmäßig Probepackungen Ihrer neuen Produkte zu, damit ich diese testen kann. Ich bin an dieser Möglichkeit aber nicht mehr interessiert und bitte Sie, dies in Ihrer Datenbank zu vermerken, damit keine weiteren Probeprodukte zugeschickt werden.
Kundennummer: ...
Name:
Adresse:
(optional) Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen
Bitte um Bestätigung der Austragung.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen!
Abbestellung schreiben ist keine Kunst, wird aber oft vergessen und dann verpasst man Fristen und muss noch ein Jahr weiterzahlen, was ärgerlich ist. Die Abbestellung bei Abo ist ein sehr häufiger Fall, weil man schnell ein Magazin bestellt hat oder auch eine Tageszeitung und sie nicht mehr lesen möchte. Daher ist die Abbestellung einer Zeitung ebenfalls eine häufigere Angelegenheit im privaten, aber auch im unternehmerischen Schriftverkehr.
Andere Situationen betreffen die Abbestellung der Katalogzusendung, da man einmal zugestimmt hat, aber jetzt die Produkte nicht mehr mag oder vielleicht einfach auch, weil man wegziehen wird. Gleiches gilt für die Abbestellung von Probepackungen, die man einmal als Angebot erhalten hat aber nicht mehr wünscht.
Wichtig ist aber auch der umgekehrte Fall, nämlich die Antwort auf eine Abbestellung, wenn die Kundin oder der Kunde diese geschrieben hat. So wird klar, dass man das Ersuchen um Einstellung der Zusendung gesehen hat und entsprechend handelt.
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