Wenn nach einem Kauf ein Produkt nicht so funktioniert, wie man sich das vorgestellt hatte und wie es eigentlich auch vom Verkäufer versprochen wurde, gibt es als eine Möglichkeit die Beschwerde. Diese kann schriftlich erfolgen, es gibt aber auch das persönliche Gespräch. Die Beschwerde geht davon aus, dass man seinem Ärger vor allem Luft machen möchte. Der Anbieter wird den Fehler beheben wollen, ein Rechtsanspruch ist nicht gegeben.
Anders sieht es aus, wenn man einen Fehler anführt und dieser behoben werden soll. Man spricht dann nicht mehr von der Beschwerde, sondern von der Reklamation. Die Aktion ist an sich gleich, aber rechtlich muss bei einer Reklamation der Fehler behoben werden, bei einer Beschwerde kann es auch sein, dass man einfach den Inhalt zur Kenntnis nimmt.
Liegt also eine Reklamation vor, dann muss der Fehler angeführt werden und man bezeichnet diesen Schritt als Mängelrüge. Die Mängelrüge ist damit das Kundtun an den Anbieter, dass etwas nicht gepasst hat und behoben werden muss. In der Mängelrüge wird angeführt, was an den gekauften Teilen, am Material oder an den kompletten Handelswaren nicht in Ordnung war. Häufig sind es nicht die Probleme des Käufers, sondern von dessen Kundinnen und Kunden, die die Mängel aufzählen und verärgert sind.
Dann ist es an der Zeit, dem Anbieter die Mängel mitzuteilen, auf dass dieser die Fehler behebt. Manchmal sind es individuelle Fehler, manchmal funktioniert ein Produkt ganz einfach nicht so, wie man es erwarten würde. Die Mängelrüge wird auch als Reklamation bezeichnet und die Abtrennung und Unterscheidung zur Beschwerde ist eigentlich nicht möglich - es handelt sich um den gleichen Vorgang.
Aber man dann doch eine Sprachregelung gefunden. Von der Reklamation spricht man meistens dann, wenn eine Privatperson einen Fehler anzeigt und eine Behebung einfordert. Die Mängelrüge ist hingegen dann gegeben, wenn ein Unternehmen bei einem anderen bestellt hat und etwas mit der Lieferung nicht klappen wollte. Das sind in der Regel
oder dergleichen mehr.
Tatsächlich bleibt aber gleich, dass diese Aktionen schriftlich erfolgen sollten und dass dabei der Ton angemessen gestaltet sein soll. Gerade bei Handelsunternehmen, die mit ihrem Partner weiterhin tätig sein wollen, macht es keinen Sinn, sich gegenseitig mit indiskutablen Vorwürfen die Zusammenarbeit zu zerstören. Zumal manche Fehler einfach passieren können und sehr schnell behoben werden können. Dann wäre es schade, deshalb gleich die Geschäftsverbindung zu riskieren, weil der Verlust eines treuen Geschäftspartners ist viel schwerwiegender als ein einmaliger Ausrutscher.
Nicht für jeden ist klar, was der Unterschied zwischen der Beschwerde und der Reklamation ist. Der Begriff der Mängelrüge ist überhaupt unklar. Die Beschwerde ist der Fall, wenn man seinen Unmut kundtut - man kann zwar auch eine Forderung äußern, ist aber vor allem darauf aus, seine Unzufriedenheit zu dokumentieren.
Bei der Mängelrüge werden meist zwischen Unternehmen Texte ausgetauscht, weil bei einer Lieferung etwas nicht gepasst hat. Da kann es dann eine Gutschrift in Form eines Preisnachlasses geben oder andere Lösungen.
Bei der Reklamation gibt es auch eine Beschwerde aber zusammen mit der Forderung, den Mangel zu beheben - zum Beispiel ein defekt geliefertes Produkt auszutauschen.
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