Eine Mängelrüge ist dann gegeben, wenn man Produkte eingekauft hat, die nicht die Funktionen erfüllen, die man sich erwartet hat. Allerdings ist damit weniger gemeint, dass man sich in der Farbe geirrt hat oder dass etwas nicht passt, weil dafür kann man zum Beispiel beim Versandhandel die Produkte auch wieder zurückschicken.
Vielmehr sind funktionelle Probleme der Grund für eine Mängelrüge, sei es, weil die Technik streikt oder die Maße nicht gestimmt haben sowie in weiteren Fällen, die mit den Ankündigungen nicht übereinstimmen. In dem Fall ist es wenig sinnvoll, eine Preisreduktion einzufordern, weil besser wird es dadurch auch nicht. Weit praktischer ist es, die gelieferten Produkte umtauschen zu lassen, um das zu erhalten, was man eigentlich erwartet hatte.
Im konkreten Fall gehen wir davon aus, dass ein Unternehmen für eine Veranstaltung einige Computer eingekauft hat, die aber größtenteils defekt sind. Hier ist der Zeitdruck ein zusätzliches Ärgernis. Trotzdem muss der Schriftverkehr souverän und höflich erfolgen, denn man ist an der Lösung interessiert. In diesem Fall kombiniert man die Mängelrüge als Anzeige des Fehlers mit dem Wunsch, dass die defekte Ware umgetauscht wird.
Nachstehend finden Sie eine Mustervorlage für eine Mängelrüge mit der Forderung nach Umtausch, was ab und an zwischen Unternehmen vorkommen kann.
Mängelrüge - Reklamation und Umtausch
Sehr geehrte Damen und Herren,
am (Datum) sind die bestellten Computer für unsere Bildungsveranstaltung eingelangt und wurden von unserem IT-Kollegen überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass bei fünf der sechs Geräte die Festplatte defekt ist, womit diese Geräte für die Veranstaltung nicht zu gebrauchen sind. Das Betriebssystem kann daher logischerweise auch nicht funktionieren.
Da es ein ungewöhnlicher Defekt ist, könnte ein Transportschaden möglicherweise die Ursache sein. Doch für uns ist am wichtigsten, dass die Geräte schnell ersetzt werden, denn in einer Woche beginnt unsere Veranstaltung und dann brauchen wir das Netzwerk.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wie wir weiter vorgehen sollen und wie der Umtausch mit funktionierenden Geräten gleicher Konfiguration erfolgen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Nicht für jeden ist klar, was der Unterschied zwischen der Beschwerde und der Reklamation ist. Der Begriff der Mängelrüge ist überhaupt unklar. Die Beschwerde ist der Fall, wenn man seinen Unmut kundtut - man kann zwar auch eine Forderung äußern, ist aber vor allem darauf aus, seine Unzufriedenheit zu dokumentieren.
Bei der Mängelrüge werden meist zwischen Unternehmen Texte ausgetauscht, weil bei einer Lieferung etwas nicht gepasst hat. Da kann es dann eine Gutschrift in Form eines Preisnachlasses geben oder andere Lösungen.
Bei der Reklamation gibt es auch eine Beschwerde aber zusammen mit der Forderung, den Mangel zu beheben - zum Beispiel ein defekt geliefertes Produkt auszutauschen.
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