Der neue tolle Fernsehsessel wurde gerade geliefert, nun steht das massive Ding in der Wohnung, aber es stellt sich heraus, dass die Verstellung der Rückenlehne gar nicht funktioniert. Das Ding scheint einfach defekt zu sein, obwohl es ganz neu und völlig unverbraucht ist. Jetzt hat man auch keine Lust, irgendeinen teuren Transport zu organisieren und diese Situation ist ein Fall für die schriftliche Reklamation.
Während eine Beschwerde oftmals auch ein Hinweis ist, was nicht geklappt hat, ohne dass man eine Gegenleistung einfordert, ist die Reklamation wohl auch eine Beschwerde, aber mit dem Ziel, eine Ersatzlösung zu erhalten - zum Beispiel einen Umtausch oder auch eine Geldleistung. Das ist rechtlich ein großer Unterschied - obwohl praktisch der Unterschied nicht so groß ist. Denn wenn man sich beschwert, ist der Anbieter trotzdem bemüht, eine Lösung zu finden.
Nachstehend finden Sie eine Mustervorlage für eine schriftliche Reklamation, um den Verkäufer auf den Mangel hinzuweisen und um Abhilfe zu ersuchen. Dabei gilt weiterhin, dass man die Form wahrt, denn man ist an einer Lösung interessiert.
Reklamation wegen des Fernsehsessels
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe mich so auf den Fernsehsessel gefreut, der heute auch zuverlässig und pünktlich geliefert wurde. Da ich große Probleme mit meinem Rücken habe, war die Verstellmöglichkeit der Rückenlehne wichtig und diese habe ich mir bei Ihnen ganz genau angeschaut und auch gut ausprobieren können.
Aber genau die Rückenlehne streikt und lässt sich gar nicht bewegen - von einer Verstellmöglichkeit ganz zu schweigen. Nun steht das große Möbel funktionslos in meiner Wohnung und daher möchte ich Sie bitten, mir umgehend eine Lösung anzubieten, denn weiterhin würde ich gerne das Modell erwerben, aber die angebotenen Funktionen müssen sichergestellt sein.
Mit besten Grüßen
Nicht für jeden ist klar, was der Unterschied zwischen der Beschwerde und der Reklamation ist. Der Begriff der Mängelrüge ist überhaupt unklar. Die Beschwerde ist der Fall, wenn man seinen Unmut kundtut - man kann zwar auch eine Forderung äußern, ist aber vor allem darauf aus, seine Unzufriedenheit zu dokumentieren.
Bei der Mängelrüge werden meist zwischen Unternehmen Texte ausgetauscht, weil bei einer Lieferung etwas nicht gepasst hat. Da kann es dann eine Gutschrift in Form eines Preisnachlasses geben oder andere Lösungen.
Bei der Reklamation gibt es auch eine Beschwerde aber zusammen mit der Forderung, den Mangel zu beheben - zum Beispiel ein defekt geliefertes Produkt auszutauschen.
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