In der Geschäftsordnung des jeweiligen Parlaments steht festgeschrieben, in welchen Situationen ein Ordnungsruf seitens des Parlamentspräsidenten oder der Parlamentspräsidentin erfolgen kann oder zu erfolgen hat.
Der Ordnungsruf ist durch "Ruf zur Ordnung" gekennzeichnet und es stellt eine der seltenen Situationen von Parlamentssitzungen dar, in der die aktuellen Redner unterbrochen werden. Der Ordnungsruf ergeht vor allem dann, wenn der Anstand oder die Würde des Parlaments mit einer Aussage verletzt oder wenn gegenüber anderen Mitgliedern des Parlamentes beleidigende Äußerung getätigt werden. In den Medien wird der Ordnungsruf besonders dann gerne publik gemacht, wenn es sich um eine Situation handelt, in der rechts- oder linksextreme Ansichten thematisiert werden.
Desgleichen kann der Ordnungsruf erfolgen, wenn eine Rednerin oder ein Redner ständig von einem Mitglied des Parlaments unterbrochen wird. Mit dem Ordnungsruf ist somit eine disziplinierende Maßnahme, um dem Ansinnen des Parlamentes und seiner Mitglieder Rechnung zu tragen.
Neben dem Ordnungsruf kann der Rednerin oder dem Redner auch das Wort völlig entzogen werden, wenn dies angemessen erscheint und diese Regel kann noch zusätzlich ergänzt werden, indem dieser Person weitere Wortmeldungen im Rahmen der aktuellen Sitzung untersagt werden.
Dabei muss aber schon eine besondere Situation vorliegen, dass es zu der Maßnahme kommt. Der Ordnungsruf ist ein Werkzeug im Parlamentarismus, um die Qualität der politischen Arbeit bei aller Emotionalität gewahrt zu wissen. Das gilt sowohl für das Verhalten an sich als auch für die Wahl der Sprache und die Art und Weise, wie man miteinander mit Sprache umgeht. Zwischenrufe gab es immer schon, ein Ordnungsruf reicht üblicherweise, um mehr Disziplin zu erreichen.
Im Parlament werden die Gesetze beschlossen und die eigentliche politische Entscheidungsfindung veranlasst, die in den Parteien, in breiter Diskussion in der Gesellschaft und auf verschiedenen Ebenen ihren Ausgang nimmt. Aufgrund der nationalen Wahlen werden aus Kandidatinnen und Kandidaten Abgeordnete, die mit ihrem Stimmrecht die Bevölkerung vertreten. Dabei ist der Begriff vom Mandat auch wichtig.
Die Arbeit im Parlament besteht aber nicht nur aus Beschlüssen, sondern auch aus Diskussionen und anderen Aktionen. Die Fragestunde ist so eine Option, die Aktuelle Stunde ist eine weitere Möglichkeit. Jede Sitzung verläuft nach einem fixen Schema, aber kann je nach Thema unterschiedliche Handlungen nach sich ziehen. Wer sich nicht richtig verhält, kassiert einen Ordnungsruf und manche haben sich einen besonderen Ruf erarbeitet. Dabei kommen auch umschreibende Begriffe wie der Filibuster zum Tragen.
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