Das Verkehrszeichen Parken verboten zählt zur Gruppe der Verbotszeichen und drückt aus, dass man sein Fahrzeug nicht langfristig an jenem Straßenteil abstellen darf. Hierbei ist Parken von Halten zu unterscheiden, denn ein Halten bleibt erlaubt, auch wenn das Parken verboten ist. Der Unterschied ist, dass Halten bedeutet, dass man das Fahrzeug maximal zehn Minuten abstellt, um beispielsweise schnell in der Trafik etwas einzukaufen. Alles, was länger dauert, ist als Parken definiert und wird durch das Verkehrszeichen unterbunden.
Gültig ist das Parkverbot dort, wo das Verkehrszeichen Parken verboten aufgestellt wird. Wenn man also in einer Straße unterwegs ist, in der auf der linken Seite das Parkverbot ausgesprochen wird, auf der rechten Seite hingegen nicht, dann darf man am linken Fahrbahnrand nicht parken, am rechten aber sehr wohl. Denn das Parkverbot gilt nur dort, wo das Verkehrszeichen entsprechend eingesetzt wird.
Außerdem gibt es eine ganze Reihe von zusätzlichen Regelungen, die über Zusatztafeln gesteuert werden. So kann das Parkverbot für einen bestimmten Zeitraum gelten, der dann entsprechend angeführt ist, zum Beispiel von 8 bis 18 Uhr, um während des Tages Platz für Zulieferer freizuhalten, in der Nacht aber Parkmöglichkeiten anzubieten.
Mit der Zusatztafel des Pfeils nach links und rechts wird das Parkverbot zu beiden Seiten kundgetan, was Sinn macht, wenn jemand aus einer Seitenstraße kommt und mögliche Parkflächen sieht, die der Fahrzeuglenker gerne nutzen würde. Die Zusatztafel informiert aber gleich, dass dies hier verboten ist. Weitere Zusatztafeln können Ausnahmeregelungen festhalten, wie beispielsweise das Aufheben des Parkverbotes für bestimmte Fahrzeuge oder Benützer. Das kann eine Ausnahme sein, die für behinderte Menschen gilt, die trotz des Parkverbotes hier parken dürfen oder für Taxis.
Auch die Ladetätigkeit ist eine mögliche Ausnahme vom Parkverbot und auch Zustelldienste können auf der Zusatztafel genannt sein, damit sie ihrer Arbeit trotz des Parkverbotes nachkommen können.
Es kann immer wieder vorkommen, dass man kurz halten muss, um schnell etwas zu erledigen. Das kann auch eine Handlung am Fahrzeug selbst sein, für die man kurz aussteigen muss. Aber es ist durch das Halten und gleichzeitig durch das Parkverbot gesichert, dass die Stellflächen nicht längerfristig belegt sind. Das kann für die Zustellung von Waren wichtig sein, das kann aber auch eine Überlegung in einer engen Gasse sein, wo man die Stellfläche als Teil der Fahrbahn nutzen möchte, um einen flüssigen Verkehr gewährleisten zu können.
Dort, wo überhaupt kein Platz zur Verfügung steht, wird man mit dem Verkehrszeichen Halten und Parken verboten agieren, um jegliches Abstellen des Fahrzeugs unterbinden zu können.
Das Autobahnnetz in Österreich umfasst einige sehr lange Routen wie die Westautobahn von Wien nach Salzburg oder die Südautobahn von Wien nach Kärnten sowie die Pyhrn Autobahn und die Tauern Autobahn, aber auch einige kürzere Strecken als Schnellverbindungen, zum Teil auch innerhalb eines Bundeslandes. Ergänzend wurden einige Schnellstraßen errichtet, um lange Strecken zügiger überwinden zu können. Ein wichtiger Punkt ist dabei aber, dass man eine gültige Vignette braucht, um überhaupt die Fahrt antreten zu dürfen.
Wie beim Straßenverkehr sonst auch gilt natürlich auch bei schnellerer Fahrt die Bedeutung und Anweisung der Verkehrszeichen. Es gibt insgesamt etwa 100 verschiedene Verkehrszeichen. In Österreich werden diese in fünf Bereiche untergliedert:
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