Das Wort Mandat hat seinen Ursprung im Lateinischen und lautet dort mandatum, was übersetzt Auftrag heißt. In der politischen Sprache ist ein Mandat der Auftrag, für jemanden anderen für eine bestimmte Zeit zu handeln und diesen Jemand, meist eine Personengruppe, zu vertreten.
Beim Mandat unterscheidet man zwischen dem freien Mandat und dem imperativen Mandat. Ein freies Mandat ist dann gegeben, wenn eine Politikerin oder ein Politiker in das Parlament gewählt wurde und dort seine Meinung äußert, Bestimmungen vorschlägt oder andere politische Arbeiten verrichtet. Mit frei ist damit gemeint, dass diese politisch agierenden Mandatare nur ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich sind, sie sind aber sonst nicht weisungsgebunden.
Anders sieht dies bei imperativen Mandataren aus, die auf Länderebene im Sinne der Landesregierungen agieren. Zwar sind auch sie im Rahmen von Wahlen bestimmt worden, die Menschen zu vertreten, aber sie sind gebunden an den Willen der Landesregierung, die vertreten wird, beispielsweise im Bundesrat. Das ist ein Gremium, in dem die Bundesländer als zweite Instanz zum Nationalrat vertreten werden und man vertritt das Bundesland und deren Meinung, weniger die persönliche Meinung. Diese wird zwar schon kommuniziert, aber nicht im Bundesrat, sondern auf Landesebene. Im Bundesrat gilt es, die Interessen der Menschen im eigenen Bundesland zu vertreten.
Generell wird das Mandat durch die Wahlen an die politisch tätigen Menschen vergeben, womit der Auftrag erteilt wird, die Menschen entsprechend zu vertreten. Ist man mit der Arbeit nicht einverstanden, kann man bei der nächsten Wahl andere Parteien und damit indirekt Personen wählen, von denen man sich besser vertreten fühlt.
Grundlage sind die Wahllisten, in denen steht, wer gewählt werden kann. Gemäß des Wahlergebnisses und des Zuspruchs für eine Partei können mehr oder weniger Leute dieser Wahlliste zum Beispiel in den Nationalrat einziehen, um dort die politische Arbeit mitzubestimmen und das zu tun, was sie versprochen haben - die Menschen und deren Interesse zu vertreten.
Im Parlament werden die Gesetze beschlossen und die eigentliche politische Entscheidungsfindung veranlasst, die in den Parteien, in breiter Diskussion in der Gesellschaft und auf verschiedenen Ebenen ihren Ausgang nimmt. Aufgrund der nationalen Wahlen werden aus Kandidatinnen und Kandidaten Abgeordnete, die mit ihrem Stimmrecht die Bevölkerung vertreten. Dabei ist der Begriff vom Mandat auch wichtig.
Die Arbeit im Parlament besteht aber nicht nur aus Beschlüssen, sondern auch aus Diskussionen und anderen Aktionen. Die Fragestunde ist so eine Option, die Aktuelle Stunde ist eine weitere Möglichkeit. Jede Sitzung verläuft nach einem fixen Schema, aber kann je nach Thema unterschiedliche Handlungen nach sich ziehen. Wer sich nicht richtig verhält, kassiert einen Ordnungsruf und manche haben sich einen besonderen Ruf erarbeitet. Dabei kommen auch umschreibende Begriffe wie der Filibuster zum Tragen.
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