Unter der Schadensabwicklung versteht man den gesamten Prozess der Behandlung und auch - sofern gerechtfertigt - Bezahlung des Schadens, der durch eine Versicherung abgedeckt ist und vom anbietenden Versicherungsunternehmen zu tragen ist.
Die Schadensabwicklung wird durch die Information des Versicherungsnehmer eröffnet. Wenn man als Beispiel einen Wasserschaden durch ein defektes Wasserrohr im Haus annimmt, so beginnt die Schadensabwicklung mit dem Anruf bei der Versicherung, dass es zu einem Schaden gekommen ist.
Abhängig vom Schaden und der Versicherungsform wird jeweils entsprechend darauf reagiert. In den meisten Fällen kommt eine Vertreterin oder ein Vertreter des Versicherungsunternehmens in die Wohnung, um den Schaden zu begutachten, manchmal reicht aber auch, wenn man für den Schaden die entsprechenden Rechnungen vorlegt, damit diese ausgeglichen werden. Im Zeitalter des Internet gibt es auch die Möglichkeit, die Bilder des Schadens per Foto über die Webseite zu schicken, damit sich die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherers einen Eindruck verschaffen können. Das beschleunigt das Verfahren zusätzlich.
In komplexeren Situationen kann es notwendig sein, dass für die Schadensabwicklung Gutachten über Schuld und Unschuld des Versicherungsnehmers sowie beispielsweise der Nachbarn oder im Falle eines Verkehrsunfalls der beteiligten Fahrzeuglenker einholt, um klären zu können, welche Versicherung zuständig ist - jene, die den Schaden gemeldet hat oder jene der Person, die den Schaden verursacht hat. Auch das Schadensausmaß kann ein Thema sein, bei dem man per Gutachten erhebt, was wirklich Sache ist.
In vielen Fällen kommunizieren die Versicherungen untereinander, um den Schaden zu klären. Abgeschlossen wird die Schadensabwicklung mit der Ausbezahlung der Schadenssumme, sofern sie gerechtfertigt ist.
Die Begriffe rund um die Versicherungen kann man in bestimmte Kategorien untergliedern. Der erste Punkt sind die Spielregeln und die lauten beim Versicherungsvertrag Allgemeine Versicherungsbedingungen oder auch AVB. Sie sind die rechtliche Grundlage, zu denen individuelle Fragestellungen gehören wie etwa die begünstigte Person, die dann wirklich das Geld beziehen kann (bei einer Lebensversicherung zum Beispiel). Wesentlich ist auch die Finanzmarktaufsicht oder FMA als Kontrollorgan in Versicherungsfragen und auch das Verständnis für den Grundsatz der Versicherungen - die Gefahrengemeinschaft.
Auch die persönlichen Notwendigkeiten gilt es zu klären. Schadensbedarf ist etwa die Umschreibung für die sinnvolle Höhe zur Abdeckung, etwa bei einer Haushaltsversicherung. Dazu gehört die Risikoeinschätzung und auch die Deckung ist ein wichtiger Begriff.
Neben den allgemeinen Informationen und rechtlichen Spielregeln sind auch die finanziellen Möglichkeiten und Zuschläge zu beachten. Auch die Art der Versicherung spielt eine Rolle. Nicht Lebensversicherung und Autoversicherung, sondern zum Beispiel die Falle der Doppelversicherung oder auch eine Versicherung als Zusatzversicherung.
Eine weiterer großer Bereich bei den Versicherungsbegriffen ist mit dem eigentlichen Schadensfall gegeben. Der Schadensfall wird gemeldet und dann gilt es zu klären, ob ein Leistungsfall aus Sicht der Versicherung überhaupt vorliegt. Die Kausalität und der Regress sind zwei Definitionen, die dabei oftmals wichtig werden können.
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