Neben dem Lohn oder Gehalt gibt es noch eine weitere Möglichkeit, seitens des Arbeitgebers seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen. Die Entlohnung für die Arbeitsleistung erfolgt üblicherweise und hauptsächlich in Geldform, aber die Sachbezüge sind eine weitere Möglichkeit, die hinzuzählen sind.
Als Sachbezüge sind Sachleistungen des Arbeitgebers zu verstehen, die man für die eigenen Zwecke nutzen kann, wobei hier eine Abgrenzung zu erfolgen hat. Das Beispiel schlechthin ist natürlich ein Dienstfahrzeug, mit dem man Kunden aufsuchen kann, um Beratungsgespräche oder Verkaufsleistungen zu tätigen. Das ist im Sinne des Unternehmens, aber gleichzeitig kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter das Auto auch zum Einkaufen nützen. Selbst die Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz und umgekehrt wird bereits als private Handlung angesehen.
Daher gibt es wohl den Sachbezug des Fahrzeugs, aber bereits fixe Spielregeln, wann ein Dienstfahrzeug überhaupt ein Dienstfahrzeug sein darf und kann. Ähnliche Regelungen gibt es etwa auch bei Selbständige, die ihr privates Auto auch nutzen, um Kunden aufzusuchen, aber dabei wird ein geschätzter Privatanteil herangezogen, um die steuerliche Entlastung durch den Fahrzeugeinsatz richtig zu stellen.
Es werden daher festgelegte Bewertungen vorgenommen, die sich auf die Anschaffungskosten beziehen und davon 1,5 Prozent als zusätzliches Einkommen angesetzt. Das bedeutet, dass zusätzlich zum Lohn oder Gehalt dieser Betrag aufgeschlagen wird und sich damit das Einkommen für die Steuerberechnung erhöht. Nutzt man das Fahrzeug kaum, reduziert sich der Aufschlag um die Hälfte.
Weitere Beispiele für mögliche Sachbezüge sind:
Die Beispiele zeigen sehr stark, dass es davon abhängt, was man macht und auch, wo man arbeitet. Ein Arbeiter wird kaum ein Notebook beziehen, könnte aber eine Dienstwohnung angeboten bekommen, wenn er eigens von weit weg zum Arbeitsplatz anreist. Dabei gibt es viele verschiedene Varianten, denn denkbar sind auch Unterkünfte für einen vorübergehenden Einsatz.
Das Thema Steuern ist ein sensibles, weil niemand zahlt gerne Steuern, aber mit diesen Geldern werden der Staat und seine Einrichtungen vom Krankenhaus bis zur U-Bahn finanziert. Zuständige Behörden sind vor allem die Finanzämter für die Ermittlung der Steuerforderung und der Einhebung der Gelder. Dabei gibt es verschiedene Steuerarten und auch verschiedene Steuerbegriffe.
Wichtig sind bei der Ermittlung von Lohnsteuer und Einkommensteuer die Einkunftsarten und damit die Art und Weise, wie man zu seinem Geld kommt - als Bauer, als Angestellter oder als Firmenchef oder Vermieter von Häusern. Ein wichtiger Begriff dabei ist auch die Steuerpflicht und es gibt einige weitere Begriffe zum Thema wie etwa die außergewöhnlichen Belastungen, die Steuerstaffelung vom Basiseinkommen aufwärts oder auch die Pflichtveranlagung. Ein großes Thema ist auch der Jahresausgleich mit der Option, Geld zurückzubekommen.
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