Bei der Berechnung von Lohnsteuer und/oder Einkommensteuer gibt es das steuerfreie Basiseinkommen bis zur festgelegten Obergrenze, das nicht versteuert wird und es gibt zudem die steuerfreien Leistungen, die ebenfalls nicht zur Erhöhung der Steuerlast beitragen.
Es handelt sich bei den steuerfreien Leistungen vor allem um soziale Leistungen, bei denen eine Versteuerung im Sinne von Lohnsteuer und Einkommensteuer wenig Sinn machen würde. Denn jemanden Geld zur Verfügung zu stellen, um finanziell über die Runden kommen zu können und davon dann wieder Steuern abzuziehen, wäre ganz klar kontraproduktiv.
Beispiele für die steuerfreien Leistungen sind:
Neben diesen Leistungen gibt es auch welche, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden können und ebenfalls steuerfrei sind. Diese unterscheiden sich damit von den Sachbezügen, die eine Erhöhung der Steuerpflicht darstellen.
Beispiele hierfür sind:
Sachbezüge sind solche wie ein Dienstfahrzeug oder ein Computer, die mit einem kleinen Anteil einen Aufschlag zum Einkommen darstellt. Bei den steuerfreien Leistungen wie den Beispielen in der Liste gibt es den Aufschlag hingegen nicht, sodass es wichtig ist, den Unterschied zu verstehen.
Das Thema Steuern ist ein sensibles, weil niemand zahlt gerne Steuern, aber mit diesen Geldern werden der Staat und seine Einrichtungen vom Krankenhaus bis zur U-Bahn finanziert. Zuständige Behörden sind vor allem die Finanzämter für die Ermittlung der Steuerforderung und der Einhebung der Gelder. Dabei gibt es verschiedene Steuerarten und auch verschiedene Steuerbegriffe.
Wichtig sind bei der Ermittlung von Lohnsteuer und Einkommensteuer die Einkunftsarten und damit die Art und Weise, wie man zu seinem Geld kommt - als Bauer, als Angestellter oder als Firmenchef oder Vermieter von Häusern. Ein wichtiger Begriff dabei ist auch die Steuerpflicht und es gibt einige weitere Begriffe zum Thema wie etwa die außergewöhnlichen Belastungen, die Steuerstaffelung vom Basiseinkommen aufwärts oder auch die Pflichtveranlagung. Ein großes Thema ist auch der Jahresausgleich mit der Option, Geld zurückzubekommen.
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