Bei der Berechnung der Lohnsteuer sowie Einkommensteuer ist ein wesentliches Kriterium die Frage, wer überhaupt in Österreich steuerpflichtig ist. Man unterscheidet dabei die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht und diese Regelungen gelten auch in vielen anderen Staaten.
Wer unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer ist, hat in Österreich für alle Einkünfte welcher Art und Höhe auch immer eine Steuerpflicht und die Steuern entsprechend abzuführen.
Davon unterscheidet man die beschränkte Steuerpflicht, bei der dies nicht der Fall ist und Teile der Einkünfte nicht in Österreich versteuert werden. Oftmals braucht es eine Beratung, wo man welche Einkünfte versteuert, abhängig vom Zweitland und abhängig von der Art und Weise, wie es zu den Einkünften kommt.
Wer in Österreich lebt und arbeitet ist unbeschränkt steuerpflichtig und sämtliche Einkünfte werden durch das Finanzamt erhoben und die daraus resultierenden Steuerbeträge geltend gemacht. Bei der Auszahlung von Lohn wird üblicherweise die Lohnsteuer gleich abgezogen und daher gibt es kaum Handlungsbedarf für die Steuerzahlung.
Arbeitet man zum Teil auch im Ausland, ist die Frage, welcher Anteil im Inland und welcher im Ausland verrichtet wird, wobei das Kriterium der Hauptwohnsitz ist. Wenn man ein halbes Jahr in Österreich und ein halbes Jahr im Ausland arbeitet und der Hauptwohnsitz und der Lebensmittelpunkt in Österreich ist, dann ist aber ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig.
Anders sieht es aus, wenn man als Gastarbeiter in Österreich arbeitet und der Lebensmittelpunkt nicht in Österreich besteht. Dann liegt eine beschränkte Steuerpflicht vor, was bedeutet, dass Steuern im Land des Wohnsitzes/Lebensmittelpunktes eingehoben werden. Ein Lohnsteuerausgleich ist aber dennoch möglich.
Das Thema Steuern ist ein sensibles, weil niemand zahlt gerne Steuern, aber mit diesen Geldern werden der Staat und seine Einrichtungen vom Krankenhaus bis zur U-Bahn finanziert. Zuständige Behörden sind vor allem die Finanzämter für die Ermittlung der Steuerforderung und der Einhebung der Gelder. Dabei gibt es verschiedene Steuerarten und auch verschiedene Steuerbegriffe.
Wichtig sind bei der Ermittlung von Lohnsteuer und Einkommensteuer die Einkunftsarten und damit die Art und Weise, wie man zu seinem Geld kommt - als Bauer, als Angestellter oder als Firmenchef oder Vermieter von Häusern. Ein wichtiger Begriff dabei ist auch die Steuerpflicht und es gibt einige weitere Begriffe zum Thema wie etwa die außergewöhnlichen Belastungen, die Steuerstaffelung vom Basiseinkommen aufwärts oder auch die Pflichtveranlagung. Ein großes Thema ist auch der Jahresausgleich mit der Option, Geld zurückzubekommen.
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