"Hoppla, verkehrt" haben sich schon so manche Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gedacht und das Auto oder andere Fahrzeuge um 180 Grad gewendet, um wieder die gleiche Straße, nur in anderer Fahrtrichtung, entlangzufahren. Man hatte sich in der Richtung geirrt, die richtige Adresse verpasst oder die Seitengasse übersehen, in der man einbiegen hätte sollen. Aber das Umkehren ist nicht überall möglich und kann auch fatale Folgen haben, vor allem wenn man nicht mitdenkt. Und es gibt Situationen, in denen das Umkehren auch verboten ist.
Denn es gibt auch Verkehrssituationen, in denen das Umkehren, wie es in der Straßenverkehrsordnung (STVO) definiert ist, nicht zulässig ist. Dann erkennt man dies am Verkehrszeichen Umkehren verboten, das zur Gruppe der Verbotszeichen zählt und darauf hinweist, dass man ein Wendemanöver tunlichst zu unterlassen hat.
Ein solches Verbot wird an gefährlichen Stellen ausgesprochen und findet sich vor allem in Kreuzungssituationen, die ein erhöhtes Risiko darstellen können, wenn hier ein Auto um 180 Grad wendet, während die anderen Verkehrsteilnehmer ihre Abbiegemanöver durchführen wollen und nicht mit diesem Fahrzeug rechnen, das ihre Spur kreuzt.
Auch ohne dem Verkehrszeichen gibt es das Verbot, beispielsweise bei der Ankündigung einer gefährlichen Kurve. Das entsprechende Gefahrenzeichen kündigt die Kurve an, es bedeutet aber gleichzeitig auch, dass an dieser Stelle nicht überholt und auch nicht umgekehrt werden darf, weil der Gegenverkehr dieses Manöver viel zu spät sehen könnte und es daher zu sehr kritischen Situationen kommen kann. Die Einschätzung der Verkehrssituation ist aber noch immer das wichtigste Argument, warum man sein Fahrzeug nicht um 180 Grad wendet, egal ob es das Verkehrszeichen gibt oder nicht.
Eigentlich sollte es klar sein, dass das Umkehren sich selbst und auch andere gefährden kann. Wenn man in einer Seitenstraße die Wende durchführt, wird das kaum ein Problem sein, weil wenige Fahrzeuge unterwegs sind. Man muss auf die möglichen Radfahrer und auf Fußgänger achten, stört sonst aber kaum jemanden. Wenn man aber auf einer Bundesstraße unterwegs ist und jeder mit 80 km/h von A nach B reist, sieht die Lage schon ganz anders aus, erst recht vor und nach einer Kurve.
Und dann gibt es auch Situationen, die man kaum glauben mag wie etwa Berichte über Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf Anweisung des Navigationsgerätes mitten im Tunnel wenden und als Geisterfahrer alle inklusive sich selbst gefährden. Damit werden auch Autobahnen zur Gefahrenstelle und man hat Mühe zu verstehen, warum jemand so eine Aktion durchführt, wo bei der nächsten Ausfahrt die Richtungskorrektur ohnehin möglich ist.
Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.
Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.
Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.
Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.
Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.
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