In der doppelten Buchhaltung gibt es eine Menge Konten, die dabei helfen, die einzelnen Geschäftsfälle einzutragen, die sich aber in zwei Gruppen einteilen lassen: nämlich in jene der Bestandskonten und in jene der Ertragskonten. Diese Unterscheidung ist vor allem für den Jahresabschluss und die fortlaufenden Arbeiten wesentlich.
Die Bestandskonten sind langfristige Konten der doppelten Buchhaltung und werden von Jahr zu Jahr weitergeführt. Während die Bestandskonten in der Bilanz ausgewiesen werden, gibt es die Beträge der Ertragskonten nicht, Denn sie münden in die Gewinnermittlung durch das GuV-Konto (GuV = Gewinn und Verlust) und sind damit abgeschlossen und nicht mehr relevant.
Ein solches Verfahren gibt es für die Bestandskonten nicht, was auch den Begriff erklärt und deshalb gibt es auch einen Bilanzübertrag vom letzten Geschäftsjahr, um wieder den aktuellen Stand ausweisen zu können. Damit gibt es die Werte von Bank bis Kundenforderungen, von Schulden bis Kapital über den Jahresabschluss hinaus auch im neuen Jahr. Dies ist auch ein großer Unterschied der doppelten Buchhaltung zur einfacheren Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, denn jene beginnt jedes Jahr mit null. In der doppelten Buchhaltung ist dies nicht der Fall.
Das bedeutet, dass etwa das Bankkonto in die Bilanz eingeht und man kann in der Bilanz ablesen, mit welchem Kontostand das Jahr geendet hat. Das lässt sich mit dem vorherigen Jahr vergleichen und so kann man eine Entwicklung ablesen. Daher beginnt das Bankkonto auch mit diesem Stand im neuen Jahr, ohne dass es eine Kontobewegung geben muss.
Man empfindet die Buchhaltung als lästig, aber in Wirklichkeit ist es eine große Hilfestellung, weil man etwa vergleichen kann, ob sich der Schuldenstand gesenkt hat oder ob der Umsatz gestiegen ist. Und man kann diesen Wert von Jahr zu Jahr vergleichen und Trends ablesen, wie es um das Unternehmen steht. Das wäre oder die Zusammenführung der Zahlen gar nicht möglich.
Bestandskonten werden genauso verwendet wie sonstige Konten und beinhalten das Vermögen des Unternehmens wie Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Als Anlagevermögen sind Grundstücke zu verstehen, Gebäude, Fabriken, Büros, Fahrzeuge und ähnliches mehr. Das Umlaufvermögen sind die kurzfristigen Vermögensteile, die für den unternehmerischen Alltag benötigt werden wie Kassa und Bank, aber auch die Handelswaren, also Dinge, deren Wert sich praktisch jeden Augenblick ändern können.
Ebenfalls Teil der Bestandskonten sind die Verbindlichkeiten wie Lieferverbindlichkeiten oder Bankkonten, deren Saldo negativ ausgefallen ist und Rückstellungen, die für bestimmte Prozesse im Unternehmen gebildet wurden.
Diese ganzen Bestandskonten werden mit ihren Werten bilanztechnisch zum Ende einer Periode (ein Jahr, bei börsennotierten Aktiengesellschaften auch ein Vierteljahr) überarbeitet und mit den so ermittelten Werten in die Bilanz eingetragen und für die nächste Periode übertragen. So werden Kassa, Bank, Lieferverbindlichkeiten und die Anlagen von Jahr zu Jahr oder auch von Quartal zu Quartal übernommen und man kann die Veränderungen der Werte über einen längeren Zeitraum vergleichen und Trends ablesen.
Damit ist auch eine dauerhafte Analyse möglich, was bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht möglich ist. Ausnahme sind die Anlagen und Einrichtungsgegenstände wie Computer und Büromöbel, die im Anlageverzeichnis aufgelistet werden.
Aber in der doppelten Buchhaltung kann man über die Jahre den Trend ablesen, ob die Schulden mehr geworden sind, ob mehr Anlagen zur Verfügung stehen oder mehr Computer genutzt werden. Auch die Entwicklung beim Bankkonto oder überhaupt beim Kapital kann mithilfe der Bestandskonten und der Bilanz leicht nachvollzogen werden. Damit ist die Buchhaltung nicht mehr nur lästige Pflicht, sondern auch ein wichtiges unternehmerisches Werkzeug.
Die Buchhaltung ist für jeden Betrieb Pflicht, ob es nun ein Einzelunternehmen ist oder ein Konzern. Ob man von daheim aus agiert oder 300 Filialen betreibt. Aber es gibt Unterschiede in der Machart, weil die doppelte Buchhaltung erst ab einer gewissen Umsatzhöhe verpflichtend betrieben werden muss. Bei den Belegen oder der Genauigkeit, den Vorschriften oder den Geschäftsfällen generell gibt es aber keine großen Unterschiede.
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