Die Verbindlichkeiten stellen wirtschaftliche Belastungen für das Unternehmen dar und finden sich auf der Passivseite der Bilanz. Sie unterscheiden sich durch ihre Charakteristik in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten und sie sind genau zu beziffern, womit sie sich von den Rücklagen unterscheiden, bei denen man die spätere Auszahlung nicht weiß.
Die bekanntesten Verbindlichkeiten sind natürlich die Lieferverbindlichkeiten. Bei diesen Positionen wurden Waren angeliefert, die aber noch nicht bezahlt sind. Die Lieferverbindlichkeiten zählen zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten, die normalerweise binnen 30 Tage auszugleichen sind. In manchen Fällen gibt es aber auch eine Zahlungsfrist von 60 oder 90 Tagen, abhängig von den Vereinbarungen der beiden Vertragspartner.
Die Bedeutung der Lieferverbindlichkeiten ist sehr groß. Sie betrifft den Handel als Empfänger ebenso wie die Hersteller als Zusteller und Anbieter. Der Vorteil liegt beim Empfänger darin, dass Waren oder auch Rohstoffe sofort verwendet oder auch verkauft werden können und der Warenwert erst später zu bezahlen ist. Für den Lieferanten stellen die Geschäftsbeziehungen wichtige Grundlagen für den eigenen Erfolg dar und daher werden die Zahlungsbedingungen auch gerne mit 30 Tagen anberaumt.
Auch hier gilt, dass es vom Unternehmen abhängig ist, wie viele Lieferanten man hat. Ein Handelsbetrieb wird viele Lieferverbindlichkeiten aufweisen, ein Dienstleister wohl nur offene Rechnungen für erbrachte Leistungen oder auch Rechnungen für regelmäßige Dienstleistungen, die man noch ausgleichen muss - für die Internetverbindung zum Beispiel.
Langfristige Verbindlichkeiten sind beispielsweise Kredite und Darlehen, die über Jahre zurückgezahlt werden müssen. Auch sie finden sich auf der Passivseite der Bilanz. Deren Charakter ist ein ganz anderer, weil nicht mit einer Zahlung die Lieferung ausgeglichen wird, sondern mit Kreditraten über einen langen Zeitraum das Geld samt Zinsen zurückgezahlt wird.
Zu den Verbindlichkeiten zählen auch Gelder, für die man selbst noch keine Leistung erbracht hat, wie beispielsweise erhaltene Anzahlungen für eine Lieferung, die man noch nicht durchgeführt hat. Im Moment der Durchführung dieser Lieferung verändert sich die Anzahlung zu einem Teilausgleich der auszustellenden Rechnung.
Die Buchhaltung ist für jeden Betrieb Pflicht, ob es nun ein Einzelunternehmen ist oder ein Konzern. Ob man von daheim aus agiert oder 300 Filialen betreibt. Aber es gibt Unterschiede in der Machart, weil die doppelte Buchhaltung erst ab einer gewissen Umsatzhöhe verpflichtend betrieben werden muss. Bei den Belegen oder der Genauigkeit, den Vorschriften oder den Geschäftsfällen generell gibt es aber keine großen Unterschiede.
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