Ein großes Thema bei der Verkehrssicherheit ist das Autofahren unter Alkoholeinfluss. Die öffentlichen Diskussionen haben viele Veränderungen mit sich geführt - so organisieren Veranstalter von Weinverkostungen immer öfter Heimtransfers, damit die Gäste nicht betrunken nach Hause fahren. Trotzdem ist der Anteil der Verkehrsunfälle durch Einfluss von Alkohol viel zu hoch und viele Regeln sind gar nicht bekannt. Denn man denkt an das Autofahren, aber auch mit dem Fahrrad gelten die Promillegrenzen, wenn auch in leicht veränderter Form.
In Österreich gilt seit dem Jahr 1998 die zweistufige Regelung, deren Basis der Blutalkoholgehalt ist. Bis 0,4 ‰ darf man laut Gesetz sein Fahrzeug bewegen, von 0,5 bis 0,7 ‰ hat man bereits einen strafbaren Alkoholkonsum und erhält eine Verwaltungsstrafe, wobei im Wiederholungsfall auch der Führerschein für einige Monate entzogen werden kann. Das heißt, dass bereits 0,5 ‰ für erhebliche Folgen sorgen kann.
Ab 0,8 ‰ gilt eine Person als durch den Alkoholeinfluss beeinträchtigt und der Führerschein ist sofort weg, wenn man bei einer Kontrolle erwischt wird. Grundlage der Kontrolle ist der Alkomat, bei dem der Alkoholgehalt der Atemluft überprüft wird und dieser Wert muss verdoppelt werden. Ergibt der Alkomat also einen Wert von 0,4 mg/l, dann ist der doppelte Wert 0,8 Promille Blutalkoholgehalt, ergo der bereits nicht mehr erlaubte Wert, um sich mit seinem Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.
Wird man kontrolliert, so hat man sich auch der Überprüfung mit dem Alkomat zu unterziehen. Und das gilt nicht nur für Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern kann auch Fußgänger betreffen, die im Verdacht stehen, einen Unfall alkoholisiert verursacht zu haben. Auch bei Radfahrer ist die Überprüfung möglich und zulässig. Dort gilt die 0,5-Grenze aber nicht, weil kein Kraftfahrzeug bewegt wird. Die Einschränkung ab 0,8 ist aber genauso gültig und das kann dazu führen, dass das Fahrrad abgesperrt wird und spielt für etwaige Unfallanalysen eine Rolle.
Wer bei 0,5 bis 0,79 Promille erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von EUR 300,-- bis EUR 3.700,-- rechnen. Es handelt sich dabei um ein Vormerkdelikt. Gibt es innerhalb von zwei Jahren noch einen Vorfall, dann ist man zur Nachschulung verpflichtet. Beim dritten Mal innerhalb von zwei Jahren ist der Führerschein für mindestens drei Monate weg.
Beträgt der Blutalkoholgehalt 0,8 bis 1,19 Promille, dann gibt es einen Führerscheinentzug von einem Monat und eine Geldstrafe zwischen EUR 800,-- und EUR 3.700,-- inklusive einer zusätzlichen Schulung, die den Titel Verkehrscoaching trägt.
Von 1,2 bis 1,59 Promille ist der Führerschein für vier Monate weg und die Geldstrafe beträgt zwischen EUR 1.200,-- und EUR 4.400,--. Außerdem hat man sich einer verkehrspsychologischen Nachschulung zu unterziehen.
Die höchste Stufe ist ab 1,6 Promille erreicht. Das ist gleichbedeutend mit sechs Monate Führerscheinentzug und einer Geldstrafe von EUR 1.600,-- bis EUR 5.900,-- sowie der verkehrspsychologischen Nachschulung und auch einer amtsärztlichen Untersuchung sowie eines verkehrspsychologischen Tests.
Wer sich bei der Verkehrskontrolle weigert, den Test mit dem Alkomat zu machen, begeht eine Verfehlung als ob man 1,6 Promille im Blut hat, also der Höchststrafe!
Strafe abseits der Straßenverkehrsordnung: verursacht man nachweislich alkoholisiert einen Unfall, darf die Versicherung einen Regress einfordert. Sie muss wohl dem Unfallgegner den Schaden ersetzen, kann aber bis zu EUR 11.000,-- vom Verursacher aufgrund seiner Alkoholisierung zurückfordern.
Neben den vorgestellten allgemeinen Regeln im Zusammenhang mit Alkohol gibt es noch die strengeren Regeln für den Probeführerschein. Die erste Grenze ist bereits die 0,1 Promille-Grenze, die für alle Fahranfänger gilt, und zwar für eine zweijährige Probezeit. Das gilt für Lenker von PKW und Moped ebenso wie für jene Leute, die mit einem LKW oder Bus unterwegs sind. Beim Moped gilt aber eine Altersgrenze von 20 Jahren.
Die zweite Stufe im Zusammenhang mit dem Probeführerschein ist die Begrenzung von 0,1 bis 0,49 Promille. Es handelt sich dabei um ein Vormerkdelikt mit einer Geldstrafe von EUR 136,-- bis EUR 2.180,--, bei einem Buslenker gibt es eine Mindeststrafe von EUR 363,--.
Straße und Straßenverkehr sind Themen, die uns täglich betreffen, die man aber nicht so einfach zusammenfassen kann, weil es verschiedene Bereiche gibt. Jeder für sich ist wichtig. Zuerst einmal muss man sich richtig auf Straßen bewegen und das bedeutet auch, dass man sich damit auskennt. Das gilt für Fußgänger ebenso wie für jene, die mit Motorrad, PKW oder LKW unterwegs sind.
Dann gibt es Bereiche, die jene betreffen, die mit einem Fahrzeug unterwegs sind. Welche Fahrzeuge gibt es überhaupt und wie kann ich wo fahren?
Zusätzlich ist interessant, welche Ratgeber es gibt (Fahren im Winter zum Beispiel) oder welche Verkehrsarten man antreffen könnte. Letztlich ist auch die Verkehrssicherheit wichtig.
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