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Alkohol am Steuer

Grundlagen über die Promillegrenzen

Ein großes Thema bei der Verkehrssicherheit ist das Autofahren unter Alkoholeinfluss. Die öffentlichen Diskussionen haben viele Veränderungen mit sich geführt - so organisieren Veranstalter von Weinverkostungen immer öfter Heimtransfers, damit die Gäste nicht betrunken nach Hause fahren. Trotzdem ist der Anteil der Verkehrsunfälle durch Einfluss von Alkohol viel zu hoch und viele Regeln sind gar nicht bekannt. Denn man denkt an das Autofahren, aber auch mit dem Fahrrad gelten die Promillegrenzen, wenn auch in leicht veränderter Form.

Alkohol am Steuer oder Beeinträchtigung durch Alkohol

In Österreich gilt seit dem Jahr 1998 die zweistufige Regelung, deren Basis der Blutalkoholgehalt ist. Bis 0,4 ‰ darf man laut Gesetz sein Fahrzeug bewegen, von 0,5 bis 0,7 ‰ hat man bereits einen strafbaren Alkoholkonsum und erhält eine Verwaltungsstrafe, wobei im Wiederholungsfall auch der Führerschein für einige Monate entzogen werden kann. Das heißt, dass bereits 0,5 ‰ für erhebliche Folgen sorgen kann.

Ab 0,8 ‰ gilt eine Person als durch den Alkoholeinfluss beeinträchtigt und der Führerschein ist sofort weg, wenn man bei einer Kontrolle erwischt wird. Grundlage der Kontrolle ist der Alkomat, bei dem der Alkoholgehalt der Atemluft überprüft wird und dieser Wert muss verdoppelt werden. Ergibt der Alkomat also einen Wert von 0,4 mg/l, dann ist der doppelte Wert 0,8 Promille Blutalkoholgehalt ergo der bereits nicht mehr erlaubte Wert, um sich mit seinem Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.

Wird man kontrolliert, so hat man sich auch der Überprüfung mit dem Alkomat zu unterziehen. Und das gilt nicht nur für Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern kann auch Fußgänger betreffen, die im Verdacht stehen, einen Unfall alkoholisiert verursacht zu haben. Auch bei Radfahrer ist die Überprüfung möglich und zulässig. Dort gilt die 0,5-Grenze aber nicht, weil kein Kraftfahrzeug bewegt wird. Die Einschränkung ab 0,8 ist aber genauso gültig und das kann dazu führen, dass das Fahrrad abgesperrt wird und spielt für etwaige Unfallanalysen eine Rolle.

Strafausmaß bei alkoholisierter Fahrt

Wer bei 0,5 bis 0,79 Promille erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von EUR 300,-- bis EUR 3.700,-- rechnen. Es handelt sich dabei um ein Vormerkdelikt. Gibt es innerhalb von zwei Jahren noch einen Vorfall, dann ist man zur Nachschulung verpflichtet. Beim dritten Mal innerhalb von zwei Jahren ist der Führerschein für mindestens drei Monate weg.

Beträgt der Blutalkoholgehalt 0,8 bis 1,19 Promille, dann gibt es einen Führerscheinentzug von einem Monat und eine Geldstrafe zwischen EUR 800,-- und EUR 3.700,-- inklusive einer zusätzlichen Schulung, die den Titel Verkehrscoaching trägt.

Von 1,2 bis 1,59 Promille ist der Führerschein für vier Monate weg und die Geldstrafe beträgt zwischen EUR 1.200,-- und EUR 4.400,--. Außerdem hat man sich einer verkehrspsychologischen Nachschulung zu unterziehen.

Die höchste Stufe ist ab 1,6 Promille erreicht. Das ist gleichbedeutend mit sechs Monate Führerscheinentzug und einer Geldstrafe von EUR 1.600,-- bis EUr 5.900,-- sowie der verkehrspsychologischen Nachschulung und auch einer amtsärztlichen Untersuchung sowie eines verkehrspsychologischen Tests.

Wer sich bei der Verkehrskontrolle weigert, den Test mit dem Alkomat zu machen, begeht eine Verfehlung als ob man 1,6 Promille im Blut hat, also der Höchststrafe!

Strafe abseits der Straßenverkehrsordnung: verursacht man nachweislich alkoholisiert einen Unfall, darf die Versicherung einen Regress einfordert. Sie muss wohl dem Unfallgegner den Schaden ersetzen, kann aber bis zu EUR 11.000,-- vom Verursacher aufgrund seiner Alkoholisierung rückfordern.

Probeführerschein

Neben den vorgestellten allgemeinen Regeln im Zusammenhang mit Alkohol gibt es noch die strengeren Regeln für den Probeführerschein. Die erste Grenze ist bereits die 0,1 Promille-Grenze, die für alle Fahranfänger gilt und zwar für eine zweijährige Probezeit. Das gilt für Lenker von PKW und Moped ebenso wie für jene Leute, die mit einem LKW oder Bus unterwegs sind. Beim Moped gilt aber eine Altersgrenze von 20 Jahren.

Die zweite Stufe im Zusammenhang mit dem Probeführerschein ist die Begrenzung von 0,1 bis 0,49 Promille. Es handelt sich dabei um ein Vormerkdelikt mit einer Geldstrafe von EUR 136,-- bis EUR 2.180,--, bei einem Buslenker gibt es eine Mindeststrafe von EUR 363,--.

Der Straßenverkehr ist ein Mittel zum Zweck, um sein Ziel zu erreichen, birgt aber auch viele Gefahren mit sich. Und wie in allen Lebensbereichen gibt es auch Menschen, die die Straßenverkehrsordnung als nette Information empfinden oder als Anregung, aber sich nicht daran halten. Das betrifft vor allem die gewählte Fahrgeschwindigkeit, weshalb es Radarstationen gibt, um automatisiert diese zu überprüfen. Plan B ist die Laserpistole als manuelle Einrichtung. Die Verkehrskontrolle ist ein weiterer Begriff in diesem Zusammenhang, der sich auf die Geschwindigkeit beziehen kann, aber auch auf die mitgeführte Ausrüstung. Und Alkohol am Steuer bei ungewöhnlichem Fahrverhalten kann auch der Grund für die Kontrolle sein.

In Sachen Verkehrssicherheit gilt es speziell die Kinder zu schützen. Das ist im Stadtgebiet noch wichtiger als am Land mit mehr Raum und betrifft den Schulweg ganz besonders. Daher werden Schülerlotsen eingerichtet, eine andere Möglichkeit ist die Schulwegpolizei mit dem Ziel, den Schulweg sicherer zu gestalten.

Geisterfahrer ist ein großes Sicherheitsrisiko, vor dem in den Verkehrsmeldungen immer wieder gewarnt wird, wenn jemand die falsche Auffahrt etwa auf der Autobahn gewählt hat. Gefährlich ist auch das Wetter, wie etwa Starkregen oder das sehr unangenehme BlitzeisLicht am Tag ist ein weiterer Faktor bei der Verkehrssicherheit, bei dem man aber geteilter Meinung ist. Extrem gefährlich ist der Sekundenschlaf aufgrund von Müdigkeit.

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Alkohol am SteuerArtikel-Thema: Alkohol am Steuer

Beschreibung: Der 🚘 Alkohol am Steuer ist eines der großen Probleme im Straßenverkehr, trotz veränderter ✅ Promillegrenzen und weiterer Ansätze.

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