Was genau ist eigentlich ein Fahrzeug? Ist das ein PKW? Ein LKW? Die Straßenverkehrsordnung definiert sehr präzise, wie ein Fahrzeug beschaffen sein muss. Grundsätzlich handelt es sich dabei um ein Beförderungsmittel, das für die Verwendung auf der Straße vorgesehen ist. Damit sind beide Fragen mit "ja" zu beantworten, denn sowohl der LKW als auch der PKW erfüllen die Vorgaben.
Alle Fahrzeuge, die zur Beförderung dienen und für die Verwendung auf der Straße vorgesehen sind, sind Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung (STVO). Natürlich denkt man in erster Linie an das Auto, welcher Größe auch immer. Aber auch das Motorrad, das Moped oder das Fahrrad gehören damit zur Gruppe der Fahrzeuge, mit denen man sich im Straßenverkehr bewegen kann. Fahrbare Arbeitsmaschinen sind ebenfalls Fahrzeuge, während es aber auch Fortbewegungshilfen gibt, die nicht laut Straßenverkehrsordnung den Rang eines Fahrzeuges einnehmen.
Dazu zählen vor allem jene Gefährte, die nicht für die Straßennutzung gedacht sind. Ein Rollstuhl ist zum Beispiel ausgeschlossen, gleiches gilt für den Kinderwagen und das Kinderfahrrad. Bei letzterem gibt es sogar die Abgrenzung der Größe. Kein Fahrzeug ist ein Kinderfahrrad, dessen Felgendurchmesser bis 30 cm reicht. Darüber hinausgehende Felgendurchmesser machen aus dem Kinderfahrrad ein für den Straßenverkehr gültiges Fahrrad ergo Fahrzeug.
Die Definition schließt den Winter nicht aus und so gilt sie auch dann, wenn die Straße schneebedeckt ist und man von A nach B rodeln kann. Die Rodel ist dann ein Fortbewegungsmittel, aber ein Fahrzeug ist sie trotzdem nicht. Gleiches gilt für ähnliche Sportgeräte, die im Winter typisch sind.
Die Bedeutung des Fahrzeugs erscheint auf den ersten Blick wenig wichtig. Man bewegt sich von A nach B warum auch immer und womit auch immer und das war es dann auch schon. Rechtlich sieht die Sachlage anders aus, wenn es etwa zu einem Unfall kommt und noch mehr, wenn bestimmte Verkehrszeichen Fahrverbote aussprechen und dabei bestimmte Fahrzeuge angesprochen werden. Damit dies auch gültig sein kann, muss man die Fahrzeuge entsprechend definieren.
Und es gibt verschiedene Sonderformen bei den Fahrzeugen, die auch definiert werden. Dazu zählt etwa die Straßenbahn als Schienenfahrzeug wie auch der Zug im Nah- und Fernverkehr. Auch der Rettungswagen, der mit Blaulicht schnell gefahren wird, um ein Menschenleben zu retten, ist eine Sonderform mit eigenen Rechtsvorschriften, was etwa Busspuren und andere Teile des Straßennetzes betrifft.
Das Auto wird oft als Mittelpunkt des Straßenverkehrs empfunden und es gibt ja auch viele davon. Aber mit dem Fahrrad sind in den Städten auch immer mehr Leute unterwegs und die Transporttätigkeit durch das Lastfahrzeug ist auch nicht geringer geworden. Wobei es dabei viele Trends gibt und ein Fahrrad wird immer öfter durch ein E-Bike ersetzt, das gilt auch für das E-Bike für Frauen.
Daneben gibt es aber noch weitere Fahrzeuge, die man beachten sollte. Jede Form von Einsatzfahrzeug zählt dazu, auch das Schienenfahrzeug und manchmal trifft man auch auf ein Fuhrwerk.
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