Es wäre ziemlich gefährlich, würden alle Fußgängerinnen und Fußgänger sich auf der Fahrbahn bewegen, auch wenn dies am Straßenrand passieren würde. Daher gibt es im Ortsgebiet zumeist den Gehsteig, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist, was bedeutet, dass der Gehsteig höher angelegt ist als die Fahrbahn, auf der sich Autos, Autobusse oder Motorräder bewegen.
Es müssen aber keine höher gelegten Gehsteige sein, auch auf gleicher Höhe gibt es diese Einrichtungen manchmal. Dann sind es Bodenmarkierungen, die die Fahrbahn vom Gehsteig trennen, doch zumeist wird man durch Randsteine bauliche Unterschiede errichten, weil dies auch für die Fußgänger sicherer ist.
Der Übergang vom Gehsteig zur Fahrbahn ist auch ein großes Thema in der Welt der behinderten Menschen. Während blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen einen hohen Randstein bevorzugen, weil damit klar wird, wann die Fahrbahn beginnt und wann sie endet, ist dies für die Rollstuhlfahrer ein großes Problem. Früher sind Randsteine der Gehsteige so hoch angelegt worden, dass man selbst mit Kippen des Rollstuhles kaum den Gehsteig erreichen konnte oder umgekehrt sich in akute Gefahr begeben hatte, wenn man vom Gehsteig fast schon auf die Straße krachte, weil die Höhendifferenz zu steil war. Der Kompromiss sind abgeflachte Gehsteigkanten für die Rollstuhlfahrer mit zusätzlichen Markierungen für die sehbehinderten Personen.
Was vielen immer noch unklar ist, ist die Tatsache, dass Radfahren am Gehsteig verboten ist. Der Gehsteig ist für die Fußgänger und nur für die Fußgänger vorgesehen. Wird im Bereich des Gehsteiges ein Radweg eingerichtet, ändert sich damit die Rechtssituation und Radfahren ist auch erlaubt - dann allerdings natürlich nur im Bereich des markierten Radweges.
Das ist mitunter auch ein Problem, weil sich die Fußgänger ihrerseits nicht an die Markierungen halten und dort gehen, wo eigentlich Platz für die Radfahrer geschaffen wurde. Ein wenig mehr Rücksicht auf beiden Seiten würde so manch offenbar schwierige Situation deutlich erleichtern.
Ein neues Thema ist dabei die elektrische Mobilität. Damit ist nicht das E-Auto gemeint oder das E-Bike als Fahrrad mit Elektromotor, sondern Scooter, die mit einer beachtlichen Geschwindigkeit genutzt werden können und immer häufiger auch am Gehsteig anzutreffen sind. Auch hier gilt, dass man Geschwindigkeit und Fahrweise an die Gegebenheiten anpassen muss und das betrifft vor allem die Sicherheit, wenn Fußgänger unterwegs sind - speziell auch noch dann, wenn man von hinten kommt und man das nicht erwartet.
Die Straße ist ein Teil des Straßenverkehrs, den man täglich nutzt, ohne sich dessen wirklich bewusst zu sein. In der Fahrschule lernt man erst, was es da alles an Einzelteilen gibt. Denn die Straße besteht etwa in der Stadt aus der Fahrbahn und dem Gehsteig. Die Fahrbahn selbst untergliedert sich in die Hauptfahrbahn und in die Nebenfahrbahn je nach Verkehrssituation und angelegter Straßenverhältnisse. Ein weiterer Begriff ist jener von der Richtungsfahrbahn.
Neben der Fahrbahn gibt es einen weiteren wichtigen Begriff mit dem Fahrstreifen. Eine Fahrbahn kann mehrere Fahrstreifen beinhalten und ein sehr bekannter ist der Pannenstreifen auf der Autobahn. Der Mehrzweckstreifen ist eine weitere Definition für die Nutzung und dazu passt auch der Radfahrstreifen vor allem im innerstädtischen Straßenverkehr. Ebenfalls ein häufig anzutreffender Begriff ist jener von der Spur auch als Grundlage für die Umschreibung des Umspurens.
Die Straße kann aber auch besondere Einrichtungen aufweisen wie etwa die Schutzinsel oder den selbständigen Gleiskörper etwa bei der Straßenbahn. Der Gehweg und der Radweg sind weitere Möglichkeiten und für die Verkehrsregelungen auch wichtig. Denn ein angebotener Radweg als Teil eines breiten Gehsteigs verpflichtet zur Nutzung, sodass die Radfahrer nicht auf der Fahrbahn den Platz mit den Autos teilen müssen. Ebenfalls Teil der Straße ist das Straßenbankett.
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