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Ortsgebiet im Straßenverkehr

Reduzierte Geschwindigkeit für mehr Sicherheit

Im Straßenverkehr gibt es verschiedene Situationen, wo man sich gerade befindet und bewegt. Das gilt für Fußgänger genauso wie für die Autofahrer als schnellste Teilnehmer. Ein wesentlicher Unterschied ist, ob man sich innerhalb eines Gemeindegebiets aufhält oder auf der Freilandstraße oder gar der Autobahn. Ein zentraler Begriff ist dabei das Ortsgebiet.

Was ist das Ortsgebiet im Straßenverkehr?

Als Ortsgebiet im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist jenes Gebiet des Straßennetzes zu verstehen, das sich zwischen den Hinweiszeichen Ortstafel und Ortsende und damit im Gemeindegebiet befindet. Ortstafel ist dabei die Ankündigung, dass man das Gebiet einer Gemeinde, eines Dorfes, einer Stadt erreicht, Ortsende ist die Information, dass man dieses Gebiet wieder verlässt. Diese Information und der Begriff Ortsgebiet spielt eine große rechtliche Rolle, weil damit einher geht, wie schnell man fahren darf - losgelöst von etwaigen anderen Angaben per Verkehrszeichen.

Ortsgebiet und Straßenverkehr

Bewegt man sich innerhalb einer Großstadt, spielt das Ortsgebiet eigentlich keine Rolle, weil man dieses ohnehin ständig nutzt und auch nicht verlässt. Hier kann es bei der gewählten Fahrgeschwindigkeit mit seinem motorisierten Verkehrsmittel nur zu Unterschiede kommen, wenn auf größeren Straßenzügen eine höhere Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist. So kann man beispielsweise in Wien, wo ebenfalls 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit gilt, in manchen Straßen 60 km/h fahren. Ein Sonderfall sind Stadtautobahnen wie die Südosttangente, die sich im Wiener Stadtgebiet befindet, aber die trotzdem mit 80 km/h befahren werden darf.

Das Ortsgebiet spielt aber eine wesentliche Rolle, wenn man eine Freilandstraße nutzt. Dort darf man je nach Straße und Vorschrift bis zu 100 km/h schnell fahren, was aber für das Ortsgebiet nicht gilt. Der Unterschied ist klar: "Überland" wohnen wenige Menschen, in den Orten aber viele, auf die Rücksicht genommen werden muss. Daher gilt im Ortsgebiet generell 50 km/h Höchstgeschwindigkeit und schon bei der Ortstafel muss auf diese Geschwindigkeit reduziert werden. Falsch ist es, bei der Ortstafel erst zu bremsen zu beginnen und daher noch einige Meter mehr mit erhöhter Geschwindigkeit weiterzufahren.

50 km/h und mehr im Ortsgebiet

In manchen Ortschaften darf man schneller als die üblichen 50 km/h fahren. Häufig wird eine Geschwindigkeit von 70 km/h festgesetzt, wobei diese schon vor der Ortstafel gegeben sein kann. Ist eine solche Regelung schon davor gegeben, gilt sie auch dann, wenn man das Ortsgebiet erreicht. Die bloße Tafel der Ortstafel reduziert die erlaubte Höchstgeschwindigkeit noch nicht. Wenn also Tempo 70 schon festgelegt wurde, gilt dies auch, wenn nur die Ortstafel aufgestellt wurde. Steht daneben auch Tempo 50, dann wird Tempo 70 aufgehoben. War keine Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben und man darf Tempo 100 fahren, dann gilt sehr wohl Tempo 50 bei der Ortseinfahrt.

Oft sind Ortschaften sehr langgezogen, haben aber dünner besiedelte Regionen. So kann bei der Ortseinfahrt Tempo 70 durchaus gerechtfertigt werden, bei den dichter besiedelten Straßenstücke reduziert sich die Geschwindigkeit auf die üblichen 50 km/h. So können die Autofahrer/innen und andere Verkehrsteilnehmer zügig durchfahren und nehmen im dichter besiedelten Gebiet dennoch Rücksicht auf Sicherheit und Lärmbelastung.

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Das Straßennetz ist umfangreich und sehr variantenreich. Das muss es auch sein und so gibt es die Autobahn als schnellste Verbindung oder in der Großstadt als Stadtautobahn als reduzierte Variante. Gerade im Alpenraum kann es viele Tunnel und Brücken geben, um von A nach B zu gelangen, das betrifft die Autobahn häufig, aber auch viele andere Straßenverbindungen.

Im Ortsgebiet gibt es viele weitere Optionen. Schon im Umfeld kann es mit einer Ortsumfahrung eine Variante geben, um die Verkehrsbelastung zu reduzieren. Die Einbahnstraße ist auch so eine Maßnahme wie auch die Wohnstraße. Vielfach wird die Seitengasse aber ganz normal benutzt, es sei denn, sie endet als Sackgasse oder Stichgasse.

Zwischen dem Ortsgebiet und der Autobahn oder auch Autostraße gibt es noch die Freilandstraße. Zusammen mit Autobahn & Co. gelten solche Straßen als Hauptverbindungen, seltener genutzte Routen werden als Nebenstrecke benutzt und auch definiert. Außerdem kann es zu einer unfreiwilligen Route kommen, wenn wegen Baustelle oder anderer Vorfälle eine Umleitung eingerichtet werden musste.

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Ortsgebiet im StraßenverkehrArtikel-Thema: Ortsgebiet im Straßenverkehr

Beschreibung: Das 🚘 Ortsgebiet ist ein Überbegriff für alle Straßen in einem Ort und bedeutet reduzierte ✅ Höchstgeschwindigkeit beim Durchfahren mit einem Fahrzeug.

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